Der Leitungsdienst des Bischofs im Hinblick auf die Teilkirche: über die bischöfliche Gewalt und ihre Ausübung aufgrund des Codex Iuris Canonici
Zu den ersten drei Kapiteln geht Aymans kurz auf die folgenden Punkte ein: die Teilkirche (Definition, Systematik der Canones, theologischer Hintergrund), die Vollgestalt des bischöflichen Dienstes (der Diözesanbischof, sowie (Leitungsgewalt, die Einheit der bischöflichen Gewalt, Umfang der Amtsgewa...
Summary: | Zu den ersten drei Kapiteln geht Aymans kurz auf die folgenden Punkte ein: die Teilkirche (Definition, Systematik der Canones, theologischer Hintergrund), die Vollgestalt des bischöflichen Dienstes (der Diözesanbischof, sowie (Leitungsgewalt, die Einheit der bischöflichen Gewalt, Umfang der Amtsgewalt) sowie die qualifizierte Teilhabe am bischöflichen Dienst. Der vierte und eigentliche Hauptteil befasst sich mit der unmittelbaren Leitung der Teilkirche. Es werden hier zwei Punkte behandelt: die hoheitliche Stellvertretung des Diözesanbischofs und die kollegiale Beratung des Diözesanbischofs. Er kommt zu dem Schluss, dass Kollegialität, Vikariat und Konsiliarität die Leitung der Teikirche durch den Diözesanbischof bestimmen |
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Physical Description: | S. 35-55 |
ISSN: | 0003-9160 |
Contains: | In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
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