Strukturen kirchlicher Caritas im geltenden Recht
Der Verfasser fragt in kirchenrechtlicher Perspektive, wo die "Caritas" innerhalb des Gliederungsschemas nach den drei munera Christi (munus docendi; sanctificandi; regendi) einzuordnen ist. Im Blick auf das geltende kirchliche Recht soll untersucht werden, in welchem Zusammenhang die Cari...
Summary: | Der Verfasser fragt in kirchenrechtlicher Perspektive, wo die "Caritas" innerhalb des Gliederungsschemas nach den drei munera Christi (munus docendi; sanctificandi; regendi) einzuordnen ist. Im Blick auf das geltende kirchliche Recht soll untersucht werden, in welchem Zusammenhang die Caritas als christliche Liebestätigkeit erwähnt wird, wie dieser Begriff rechtlich bestimmt ist und inwiefern diese Caritas als "kirchlich" zu qualifizieren ist. Als eine weitere Frage ergibt sich, wie und in welchen Formen die einzelnen Glieder der Kirche an der Verwirklichung der Caritas beteiligt sind und welche Strukturen das geltende Recht dafür zur Verfügung stellt. Darüber hinaus wird danach gefragt, was der Begriff "kirchliche Caritas" im Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland bedeutet und welche Kriterien dort für die Zuordnung caritativer Einrichtungen zur Kirche angewendet werden |
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ISSN: | 0003-9160 |
Contains: | In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
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