Zur Rechtsprechung der kirchlichen Disziplinargerichte in sog. "Stasi"-Fällen
Thema der Untersuchung ist der Umgang der evangelischen Landeskirche mit ihren Amtsträgern, die durch ihre Zusammenarbeit mit dem Regime der ehemaligen DDR ihre Amtspflichten verletzt haben. Nach dem Zweiten Weltkrieg war der Gebrauch von Disziplinar- bzw. Amtszuchtverfahren durch die EKD nur in Fäl...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Mohr Siebeck
2000
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In: |
Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 2000, Volume: 45, Issue: 4, Pages: 565-591 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Germany (DDR), Ministerium für Staatssicherheit
/ Informer
/ Church staff member
/ Church judicial system
/ Protestant Church
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IxTheo Classification: | KAJ Church history 1914-; recent history KBB German language area KDD Protestant Church SA Church law; state-church law SD Church law; Protestant Church |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Protestant Church B Disziplinarstrafe B Kirche in der DDR B Disziplinargericht B Germany B Staat-Kirche-Verhältnis B Germany DDR |
Summary: | Thema der Untersuchung ist der Umgang der evangelischen Landeskirche mit ihren Amtsträgern, die durch ihre Zusammenarbeit mit dem Regime der ehemaligen DDR ihre Amtspflichten verletzt haben. Nach dem Zweiten Weltkrieg war der Gebrauch von Disziplinar- bzw. Amtszuchtverfahren durch die EKD nur in Fällen der Amtspflichtverletzung durch ehebrecherische Beziehungen, in Geldangelegenheiten oder bei öffentlichen - im Widerspruch zum kirchlichen Verkündigungsauftrag stehenden - Meinungsäußerungen erfolgt. Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kirchlicher Mitarbeiter durch die Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR werde anfänglich hingegen nicht als Problem gesehen. Erst durch das Stasi-Unterlagen-Gesetz vom 20.12.1991 wurde den Kirchen mit ihrem öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus eine Überprüfung ihrer Amtsträger und somit die Klärung der Vorwürfe gegen ihre Amtsträger möglich. Die acht evangelischen Landeskirchen mussten nun zu einer einheitlichen Regelung finden. In der vorliegenden Untersuchung beschäftigt sich der Verfasser mit genau dieser Fragestellung; sein konkretes Vorgehen dabei ist folgendes: I. Allgemeine Einführung in die Problematik II. Einzelfragen der Aufarbeitung von Stasi-Verstrickungen durch die Disziplinargerichte 1. Typische Ähnlichkeiten der tatsächlichen Fallgestaltung a) Kontaktaufnahme, Verpflichtung und 'Laufbahn' der IM b) Inhalt der IM-Berichte c) Motive kirchlicher Amtsträger für ihre IM-Tätigkeit 2. Spezifische Rechtsfragen in Stasi-Fällen a) Einschlägige Verhaltens- und Verbotsnormen des Pfarrdienstrechts b) Beweismittel für die Begehung von Amtspflichtverletzungen c) Disziplinarmaßnahmen und andere in Stasi-Fällen mögliche Entscheidungen d) Maßstäbe für die Bemessung der Disziplinarmaßnahmen in Stasi-Fällen aa) Subjektive Belastungs- und Entlastungsmomente bei der Beurteilung des Täterhandelns bb) Objektive Gründe für die Verschärfung oder Milderung von Disziplinarmaßnahmen III. Abschließende Bemerkungen |
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ISSN: | 0044-2690 |
Contains: | In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
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