Können katholische Kirchengemeinden ihre Unternehmen durch eine Ausgliederung nach Umwandlungsgesetz privatisieren?

Das Umwandlungsgesetz enthält in §§ 168 ff. Vorschriften zur Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften. Nach diesen Regelungen können Gebietskörperschaften ihre Unternehmen unter anderem in eine GmbH oder eine AG überführen. Bei der Ausgliederung wird eine Teil des Vermögens auf eine...

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Main Author: Pfeiffer, Peter (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2000
In: Neue juristische Wochenschrift
Year: 2000, Volume: 53, Issue: 50, Pages: 3694 - 3695
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1254-1310
B Estate planning
B Possessions
B Parish
Description
Summary:Das Umwandlungsgesetz enthält in §§ 168 ff. Vorschriften zur Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften. Nach diesen Regelungen können Gebietskörperschaften ihre Unternehmen unter anderem in eine GmbH oder eine AG überführen. Bei der Ausgliederung wird eine Teil des Vermögens auf eine oder mehrere andere Gesellschaften übertragen, hierfür erhält der übertragende Rechtsträger Anteile an dem neuen (Ausgliederung durch Neugründung) oder übernehmenden Rechtsträger (Ausgliederung durch Aufnahme in eine bereits bestehende Kapitalgesellschaft). Nach Ansicht des Autors ist es möglich, dass eine Kirchengemeinde eines ihrer Unternehmen gemäß §§ 168 ff. UmwG aus ihrem Vermögen ausgliedert, wenn ein ordentlicher Kirchenvorstandsbeschluss mit bischöflicher Genehmigung herbeigeführt wurde
ISSN:0341-1915
Contains:In: Neue juristische Wochenschrift