Können katholische Kirchengemeinden ihre Unternehmen durch eine Ausgliederung nach Umwandlungsgesetz privatisieren?
Das Umwandlungsgesetz enthält in §§ 168 ff. Vorschriften zur Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften. Nach diesen Regelungen können Gebietskörperschaften ihre Unternehmen unter anderem in eine GmbH oder eine AG überführen. Bei der Ausgliederung wird eine Teil des Vermögens auf eine...
Main Author: | |
---|---|
Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Beck
2000
|
In: |
Neue juristische Wochenschrift
Year: 2000, Volume: 53, Issue: 50, Pages: 3694 - 3695 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1254-1310
B Estate planning B Possessions B Parish |
Summary: | Das Umwandlungsgesetz enthält in §§ 168 ff. Vorschriften zur Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften. Nach diesen Regelungen können Gebietskörperschaften ihre Unternehmen unter anderem in eine GmbH oder eine AG überführen. Bei der Ausgliederung wird eine Teil des Vermögens auf eine oder mehrere andere Gesellschaften übertragen, hierfür erhält der übertragende Rechtsträger Anteile an dem neuen (Ausgliederung durch Neugründung) oder übernehmenden Rechtsträger (Ausgliederung durch Aufnahme in eine bereits bestehende Kapitalgesellschaft). Nach Ansicht des Autors ist es möglich, dass eine Kirchengemeinde eines ihrer Unternehmen gemäß §§ 168 ff. UmwG aus ihrem Vermögen ausgliedert, wenn ein ordentlicher Kirchenvorstandsbeschluss mit bischöflicher Genehmigung herbeigeführt wurde |
---|---|
ISSN: | 0341-1915 |
Contains: | In: Neue juristische Wochenschrift
|