Unerlaubt, aber gültig? - die "Unzulänglichkeit" kanonischer Rechtsnormen als Ausdruck kirchlicher Rechtssetzung
Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Sachverhalt, dass im kanonischen Recht die Nichteinhaltung eines rechtlichen Verbots oder Gebots einer Handlung diese nicht per se ungültig macht, im Gegensatz zu allen anderen modernen staatlichen Rechtssystemen. Der Beitrag versucht darzulegen, warum dieses s...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Schöningh
1997
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In: |
Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 1997, Volume: 166, Issue: 2, Pages: 481-490 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Offense
/ Legality
/ Canon law
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IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Validity
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 10 B Allgemeine Normen B Legal consequences B Erlaubtheit |
Summary: | Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Sachverhalt, dass im kanonischen Recht die Nichteinhaltung eines rechtlichen Verbots oder Gebots einer Handlung diese nicht per se ungültig macht, im Gegensatz zu allen anderen modernen staatlichen Rechtssystemen. Der Beitrag versucht darzulegen, warum dieses so ist. Zunächst wird die klassische Einteilung der Gesetze nach unterschiedlichen Rechtsfolgen mit Beispielen aus dem kanonischen Recht veranschaulicht, dann werden die einschlägigen Normen in CIC und CCEO sowie deren Entstehungsgeschichte vorgestellt und eine historische wie rechtstheoretische Interpretation der Normen vorgenommen. Gliederung des Artikels: 1. Rechtsnorm und Rechtsfolge; 2. Can. 10 CIC 1983 und can. 1495 CCEO; 3. Das vorkodikarische Recht; 4. Das Fehlen der Nichtigkeitssanktion. Eine Unzulänglichkeit kirchlicher Rechtsnormen? |
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ISSN: | 0003-9160 |
Contains: | In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
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