Unerlaubt, aber gültig? - die "Unzulänglichkeit" kanonischer Rechtsnormen als Ausdruck kirchlicher Rechtssetzung

Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Sachverhalt, dass im kanonischen Recht die Nichteinhaltung eines rechtlichen Verbots oder Gebots einer Handlung diese nicht per se ungültig macht, im Gegensatz zu allen anderen modernen staatlichen Rechtssystemen. Der Beitrag versucht darzulegen, warum dieses s...

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Bibliographic Details
Main Author: Guth, Hans-Jürgen 1955- (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Schöningh 1997
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 1997, Volume: 166, Issue: 2, Pages: 481-490
Standardized Subjects / Keyword chains:B Offense / Legality / Canon law
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Validity
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 10
B Allgemeine Normen
B Legal consequences
B Erlaubtheit
Description
Summary:Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Sachverhalt, dass im kanonischen Recht die Nichteinhaltung eines rechtlichen Verbots oder Gebots einer Handlung diese nicht per se ungültig macht, im Gegensatz zu allen anderen modernen staatlichen Rechtssystemen. Der Beitrag versucht darzulegen, warum dieses so ist. Zunächst wird die klassische Einteilung der Gesetze nach unterschiedlichen Rechtsfolgen mit Beispielen aus dem kanonischen Recht veranschaulicht, dann werden die einschlägigen Normen in CIC und CCEO sowie deren Entstehungsgeschichte vorgestellt und eine historische wie rechtstheoretische Interpretation der Normen vorgenommen. Gliederung des Artikels: 1. Rechtsnorm und Rechtsfolge; 2. Can. 10 CIC 1983 und can. 1495 CCEO; 3. Das vorkodikarische Recht; 4. Das Fehlen der Nichtigkeitssanktion. Eine Unzulänglichkeit kirchlicher Rechtsnormen?
ISSN:0003-9160
Contains:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht