Politische Integration und rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften. Überlegungen aus sozialethischer Sicht

In seiner Untersuchung möchte der Verfasser vor allem die Frage klären, ob und inwiefern die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften die politische Integration pluralistischer Gesellschaften zu fördern vermögen und welche Folgerungen sich woraus gegebenenfalls im Hinblick auf deren rechtliche Ste...

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Bibliographic Details
Main Author: Grotefeld, Stefan 1965- (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Theologischer Verlag Zürich 1999
In: Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht
Year: 1999, Volume: 4, Pages: 107-143
Standardized Subjects / Keyword chains:B Switzerland / State / Church
B Switzerland / Religion / Law
IxTheo Classification:KBC Switzerland
SA Church law; state-church law
Further subjects:B Religious freedom
B Church
B Acknowledgment
B Future
B Ideological association
B Religious organization
B Canton
B Switzerland
B Staat-Kirche-Verhältnis
Description
Summary:In seiner Untersuchung möchte der Verfasser vor allem die Frage klären, ob und inwiefern die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften die politische Integration pluralistischer Gesellschaften zu fördern vermögen und welche Folgerungen sich woraus gegebenenfalls im Hinblick auf deren rechtliche Stellung und insbesondere hinsichtlich der Frage der öffentlich-rechtlichen Anerkennung ergeben. Dabei geht er so vor, dass er in einem ersten Schritt versucht, Begriff und Voraussetzungen politischer Integration näher zu bestimmen (1). Im zweiten Abschnitt setzt er sich mit dem Grundsatz staatlicher Neutralität gegenüber den verschiedenen Konzeptionen des Guten auseinander, der in einer grundsätzlichen Spannung zur öffentlich-rechtlichen Anerkennung einzelner Kirchen steht (2). Anschließend will er in drei Schritten darlegen, warum die verbreitete Ansicht, die Kirchen seien ein wichtiger Faktor politischer Integration weil sie für gewisse Werte eintreten, seines Erachtens nicht als ein solches Argument gelten kann (3). Plausibler erscheint ihm hingegen eine andere Argumentation, die in der rechtlichen Anerkennung von Religionsgemeinschaften ein Instrument zur Förderung positiver Religionsfreiheit sieht, die wiederum der politischen Integration dient (4). Der Verfasser schließt mit einer Bemerkung zu den Reformbestrebungen im Kanton Zürich (5)
ISSN:2235-7106
Contains:In: Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht