Politische Integration und rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften. Überlegungen aus sozialethischer Sicht
In seiner Untersuchung möchte der Verfasser vor allem die Frage klären, ob und inwiefern die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften die politische Integration pluralistischer Gesellschaften zu fördern vermögen und welche Folgerungen sich woraus gegebenenfalls im Hinblick auf deren rechtliche Ste...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Theologischer Verlag Zürich
1999
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In: |
Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht
Year: 1999, Volume: 4, Pages: 107-143 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Switzerland
/ State
/ Church
B Switzerland / Religion / Law |
IxTheo Classification: | KBC Switzerland SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
Religious freedom
B Church B Acknowledgment B Future B Ideological association B Religious organization B Canton B Switzerland B Staat-Kirche-Verhältnis |
Summary: | In seiner Untersuchung möchte der Verfasser vor allem die Frage klären, ob und inwiefern die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften die politische Integration pluralistischer Gesellschaften zu fördern vermögen und welche Folgerungen sich woraus gegebenenfalls im Hinblick auf deren rechtliche Stellung und insbesondere hinsichtlich der Frage der öffentlich-rechtlichen Anerkennung ergeben. Dabei geht er so vor, dass er in einem ersten Schritt versucht, Begriff und Voraussetzungen politischer Integration näher zu bestimmen (1). Im zweiten Abschnitt setzt er sich mit dem Grundsatz staatlicher Neutralität gegenüber den verschiedenen Konzeptionen des Guten auseinander, der in einer grundsätzlichen Spannung zur öffentlich-rechtlichen Anerkennung einzelner Kirchen steht (2). Anschließend will er in drei Schritten darlegen, warum die verbreitete Ansicht, die Kirchen seien ein wichtiger Faktor politischer Integration weil sie für gewisse Werte eintreten, seines Erachtens nicht als ein solches Argument gelten kann (3). Plausibler erscheint ihm hingegen eine andere Argumentation, die in der rechtlichen Anerkennung von Religionsgemeinschaften ein Instrument zur Förderung positiver Religionsfreiheit sieht, die wiederum der politischen Integration dient (4). Der Verfasser schließt mit einer Bemerkung zu den Reformbestrebungen im Kanton Zürich (5) |
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ISSN: | 2235-7106 |
Contains: | In: Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht
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