Nach Preußischem Staatskirchenrecht untersteht das fundationsmäßig unter eigene Verwaltung gestellte Kirchenvermögen dieser Verwaltung und nicht der Verwaltung der kirchlichen Vermögenverwaltungsorgane (Kirchenvorstand etc.)

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Freisen, Joseph 1853-1932 (Verfasst von)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1931
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Jahr: 1931, Band: 111, Seiten: 488-513
normierte Schlagwort(-folgen):B Preußen / Staatskirchenrecht
IxTheo Notationen:KBB Deutsches Sprachgebiet
SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchenvorstand
B Kirchengut
B Vermögensverwaltung