Die Ehe ist unauflöslich! Was heißt das?

Die Unauflöslichkeit der Ehe kennzeichnet in besonderer Weise das katho- lische Eheverständnis. Obwohl sie nach dem CIC eine Wesenseigenschaft jeder Ehe ist, kennt der Kodex die Möglichkeit, sie zu scheiden. Die katholische Kirche versteht die Unauflöslichkeit als "paradiesisches Gesetz",...

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Bibliographic Details
Main Author: Kahler, Hermann 1958- (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: PubliQation [2016]
In: De processibus matrimonialibus
Year: 2014, Volume: 21/22, Pages: 159-174
IxTheo Classification:KDB Roman Catholic Church
NCF Sexual ethics
SB Catholic Church law
SC Church law; Anglican Church
SE Church law; Orthodox Church
Further subjects:B Kanonisches Eherecht
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1141
B Creation theology
B Church of England
B Indissolubility
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1134
B Johannes Paul II Pope (1920-2005)
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1056
B Thomas Aquinas 1225-1274
B Divorce
B Privilegium Paulinum
B Eheband
B Petrine privilege
B Adultery
B Pius XI Pope (1857-1939)
B Nullity of marriage
B Marriage
B Francis Pope 1936-
B ius in corpus
B Georgisch-Orthodoxe Kirche
Description
Summary:Die Unauflöslichkeit der Ehe kennzeichnet in besonderer Weise das katho- lische Eheverständnis. Obwohl sie nach dem CIC eine Wesenseigenschaft jeder Ehe ist, kennt der Kodex die Möglichkeit, sie zu scheiden. Die katholische Kirche versteht die Unauflöslichkeit als "paradiesisches Gesetz", das von Christus kraft seiner höchsten Gesetzgebungsgewalt in voller Unversehrtheit wieder hergestellt wurde (P. PIUS XI., Enzyklika Casti connubii), d.h. als ein rechtlich bindendes, metaphysisches Band. Die Möglichkeit, nach dem Scheitern einer Ehe die Voraussetzung für eine erneute Eheschließung zu schaffen, besteht nach dem kirchlichen Selbstverständnis allein in Ehenichtigkeitsprozessen und in kirchenrechtlichen Verfahren zur Scheidung der Ehe. Diese in der Dogmatik gründende Ausgangslage bewirkt einen Streit um das Kirchenrecht, das die einen zum Prügelknaben und die anderen zum Glaubenswächter lehramtlicher Aussagen machen. Ursache dieses Dilemmas ist die fehlende Auseinandersetzung mit dem Begriff der Unauflöslichkeit. Exegese und Dogmatik sind sich seit langem darin einig, dass die Unauflöslichkeit in der Verkündigung Jesu nicht als Gesetz verstanden wurde. Der Anspruch Jesu ist größer als ein äußerlich verstandenes Gesetz. In Anspruch genommen sind zwei Menschen, die sich im Vollzug der Eheschließung gegenseitiges Lieben, Achten und Ehren versprechen. Diese Zusage ist unwiderruflich. Wie die eheliche Lebensgemeinschaft durch den Tod eines Partners beendet werden kann, so kann sie auch infolge des Scheiterns ihr Ende finden. Der Tod beendet die Verbindung der Partner nicht; er transformiert sie. Ist die Ehe gescheitert, werden die Partner zwar keineswegs alle Verletzungen und Enttäuschungen einander verzeihen können. Aber sie sind nicht aus der Zusage des gegenseitigen Liebens, Achtens und Ehrens entlassen. Diese Zusage ist unwiderruflich. Sie kann nicht zurückgenommen und darf erst recht nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden. Sie ist der neuen Lebenssituation gemäß zu transformieren, damit dem geschiedenen Partner bleibender Respekt gezollt und die Ehe mit ihm auch mit ihren positiven Aspekten aufrichtig gewürdigt wird. Dafür bedarf es der Hilfestellung und einer geordneten Begleitung der Partner durch die Kirche. Die Kirche würde damit den von P. FRANZISKUS formulierten Auftrag erfüllen, die Menschen in all ihren Vorgängen, so hart und langwierig sie auch sein mögen, zu begleiten (Enzyklika Evangelii gaudium)
ISSN:0948-0471
Contains:Enthalten in: De processibus matrimonialibus