Zur Behandlung der außerordentlichen Rechtsmittel in der Spruchpraxis der Römischen Rota: einige jüngere Probleme
Der Verfasser behandelt in seinem Beitrag einige jüngere Probleme aus der Spruchpraxis der Römischen Rota bezüglich der außerordentlichen (Rechtskraft durchbrechenden) Rechtsmittel des kanonischen Prozesses (restitutio in integrum in Ehesachen, Behandlung der Nichtigkeitsbeschwerde per modum inciden...
Summary: | Der Verfasser behandelt in seinem Beitrag einige jüngere Probleme aus der Spruchpraxis der Römischen Rota bezüglich der außerordentlichen (Rechtskraft durchbrechenden) Rechtsmittel des kanonischen Prozesses (restitutio in integrum in Ehesachen, Behandlung der Nichtigkeitsbeschwerde per modum incidentis, Berufung gegen Entscheidungen über Nichtigkeitsbeschwerden, Nichtigkeitsbeschwerden, Nichtigkeitsbeschwerden im processus brevior nach c. 1682 § 2, Kumulation von Nichtigkeitsbeschwerde und nova causae propositio, Rechtsfolgen der Nichtigerklärung von Urteilen an der Rota Romana, reiectio in limine der nova causae propositio, Rekurse gegen die Ablehung der n. c. p. u.a.) und erläutert diesbezügliche Lösungsansätze bzw. erfolgte Lösungen. Er plädiert dafür, das Prinzip der Rechtssicherheit auch in den kirchlichen Ehesachen nicht zu vernachlässigen, und infolgedessen für eine enge Auslegung der Voraussetzungen der außerordentlichen Rechtsmittel. Die Vernachlässigung fundamentaler rechtlicher Prizipien wie der Rechtssicherheit würde nämlich der Natur des kanonischen Rechts zuwiderlaufen, welches wirkliches Recht und als solches kein Fremdkörper in der Kirche ist, sondern deren Wesen bzw. der Wort und Sakrament innewohnenden rechtlichen Dimension entspringt. Trotz der Bedeutung der Rechtssicherheit auch für das kanonische Recht bleibt aber klar, dass die Kirche nicht befugt ist, im Namen der Rechtssicherheit Verhältnisse aufrecht zu erhalten, die mit dem ius divinum unvereinbar sind |
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ISSN: | 0948-0471 |
Contains: | Enthalten in: De processibus matrimonialibus
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