Die Prozessabwesenheit der nichtklagenden Partei bei Ehenichtigkeitsverfahren im Licht der Instruktion "Dignitas connubii"

c. 1842; 1844 CIC/1917. Die prozessuale Stellung der nichtklagenden Partei im Ehenichtigkeitsverfahren wird zunächst einleitend sowohl von der prozessualen Logik als auch von der subjektiven Parteistellung her anhand der Rechtslage von DC geschildert. Die effektive Prozessteilnahme dieser Partei fin...

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Main Author: Knittel, Reinhard 1960- (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: PubliQation [2014]
In: De processibus matrimonialibus
Year: 2012, Volume: 19/20, Pages: 111-136
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1524
B Dignitas Connubii
B Aufgerufene Partei
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1507
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1592
B Absence
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1594
B Process
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1593
B Presumption
B Comparative law
B Prozessabwesenheit
B Marriage process
B Ehenichtigkeitsverfahren
B Defender of the bond
Description
Summary:c. 1842; 1844 CIC/1917. Die prozessuale Stellung der nichtklagenden Partei im Ehenichtigkeitsverfahren wird zunächst einleitend sowohl von der prozessualen Logik als auch von der subjektiven Parteistellung her anhand der Rechtslage von DC geschildert. Die effektive Prozessteilnahme dieser Partei findet eine eindeutige Präferenz in DC, steht aber in der unaufgelösten Spannung von Pflichtcharakter und Freiwilligkeit in der Inanspruchnahme des eigenen Verteidigungsrechtes. Daran schließt eine vergleichende Analyse der Normen zur Prozessabwesenheit der nichtklagenden Partei zwischen dem geltenden CIC und der Instruktion DC, die nur marginale inhaltliche Konkretisierungen in DC aufweist, und zwar hinsichtlich einer verstärkten gerichtspastoralen Bemühung um die Prozessteilnahme der nichtklagenden Partei (vgl. Art. 138 § 2 DC) und einer erst während des Verfahrens eintretenden Prozessabwesenheit (vgl. Art. 142 DC), an. Einige Rückschlüsse aus diesem Verleich betreffen zunächste die objektiven Voraussetzungen für den Eintritt einer Prozessabwesenheit (Zeitpunkt der Abwesenheitserklärung, Ausmaß und Bedeutung der gerichtspastoralen Bemühung um eine Prozessteilnahme der nichtklagenden Partei), dann die subjektiven Voraussetzungen (Passivität und Bezug zu den zwei Reaktionsweisen in Art. 138 § 1 DC, Möglichkeit einer erst im Prozesslauf eintretenden Prozessabwesenheit nach Art. 142 DC). Im richterlichen Umgang mit der Tatsache der Prozessabwesenheit im Prozesslauf weist DC im Vergleich zum CIC keine neuen Wege. Die üblichen Prinzipien und Normen für die Beweiswürdigung müssen beachtet werden (freie Beweiswürdigung des Richters, keine generelle Möglichkeit für eine richterliche Vermutung, kein implizites Zugeständnis zu den Feststellungen der Gegenpartei).
ISSN:0948-0471
Contains:Enthalten in: De processibus matrimonialibus