Die Erklärung der Nichtigkeit einer Ehe durch Dekret durch das Höchste Gericht der Apostolischen Signatur

c. 249 CIC 1917; Die Apostolische Signatur kann die Nichtigkeit einer Ehe durch Dekret feststellen, wenn keine genauere Untersuchung oder Nachforschung erforderlich ist. Wenn eine solche erforderlich ist, ist die causa an das zuständige oder ein anderes Gericht zu überweisen. Ist eine solche nicht e...

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Main Author: Güthoff, Elmar 1961- (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: PubliQation [2014]
In: De processibus matrimonialibus
Year: 2012, Volume: 19/20, Pages: 67-85
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Dekretverfahren
B Catholic church Signatura Apostolica
B Dignitas Connubii
B Judicial inquiry
B Decree
B Ehebandverteidigung
B Nullity of marriage
B Annulment
B Marriage
B Defender of the bond
Description
Summary:c. 249 CIC 1917; Die Apostolische Signatur kann die Nichtigkeit einer Ehe durch Dekret feststellen, wenn keine genauere Untersuchung oder Nachforschung erforderlich ist. Wenn eine solche erforderlich ist, ist die causa an das zuständige oder ein anderes Gericht zu überweisen. Ist eine solche nicht erforderlich, wird die causa mit den Animadversiones des Ehebandverteidigers und dem Votum des Kirchenanwalts an den Kongress der Apostolischen Signatur geleitet, gegen dessen Entscheidung kein Rechtsmittel eingelegt werden kann. Diese Zuständigkeit der Apostolischen Signatur besteht seit 1970, sie wird im CIC/1983, im CCEO und im PB nicht genannt, wohl aber in DC und im MP Antiqua ordinatione. Vor 1970 kam diese Zuständigkeit der Kongregation für die Sakramentenordnung zu und zwar unter den Voraussetzungen, die in der AK Sapienti consili, im CIC/1917, in PME und in CS genannt waren. In der Praxis wurde und wird von dieser Möglichkeit nur selten Gebrauch gemacht und zwar dann, wenn für die Entscheidung in einem konkreten Fall keine genauere Untersuchung oder Nachforschung erforderlich und zugleich kein zuständiges Gericht unterhalb des Apostolischen Stuhles eingerichtet bzw. handlungsfähig ist.
ISSN:0948-0471
Contains:Enthalten in: De processibus matrimonialibus