Iudex est iudex peritorum
Im kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren können grundsätzlich Sachverständige jeden Fachgebietes zur Beweisfindung herangezogen werden. Der Gutachter soll in dem entsprechenden Fachgebiet qualifiziert bzw. spezialisiert sein. Zudem soll der Gutachter ein Ehe- und Moralverständnis haben, das dem der K...