El recurso contra el decreto de inadmisión de la demanda
Die deutsche Übersetzung des Titels lautet: Die Beschwerde gegen das Dekret, das die Nichtzulassung des Klageantrags feststellt. In der Einleitung referiert der Autor die entsprechenden Normen des CIC/1917 und Provida Mater und stellt dann die Unterschiede heraus. Es ist eine alte Streitfrage, wie d...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Spanish |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
[publisher not identified]
1998
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In: |
Ius canonicum
Year: 1998, Volume: 38, Issue: 76, Pages: 483-521 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Dismissal (Procedural law)
/ Canon law
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IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Catholic Church Codex iuris canonici 1983. can. 1505, §4
B Rekurs B Procedural law B Catholic Church Codex iuris canonici 1983. can. 1629, §5 B Abweisung B Catholic Church Codex iuris canonici 1983. can. 1505 B Decree B Lament B Klageschrift B Complaint B Klageabweisung B Canonical process |
Summary: | Die deutsche Übersetzung des Titels lautet: Die Beschwerde gegen das Dekret, das die Nichtzulassung des Klageantrags feststellt. In der Einleitung referiert der Autor die entsprechenden Normen des CIC/1917 und Provida Mater und stellt dann die Unterschiede heraus. Es ist eine alte Streitfrage, wie die juristische Natur des Rekurses gegen die Nichtzulassung des Klageantrags zu bewerten ist. Zur Darlegung seiner Ansicht geht der Autor folgende Schritte: Er beschreibt den administrativen und den gerichtlichen Charakter des Rekurses, unterscheidet den Rekurs von der Appellation und stellt den gegenwärtigen Stand der Debatte dar. Im Anschluss daran behandelt er das Verhältnis der vorhergehenden Akte des Prozesses im Verhältnis zur richterlichen Gewalt. Dann behandelt er den Antrag und die Verfolgung des Rekurses gegen die Zurückweisung der Klageschrift und die Bestellung des Gerichtshofes ad quem sowie die Bedeutung der schnellsten Entscheidung des Rekurses. Dazu beschreibt er die der Entscheidung über den Rekurs vorausgehenden Schritte und das Recht auf Beschwerde über den Rekurs; dazu analysiert er die Genese des can. 1505 § 4, arbeitet die Absicht des Gesetzgebers heraus und beschreibt die ordentliche Struktur von Rekursen. Seiner Ansicht nach kann gegen die Entscheidung eines Kollegiums kein zweites Mal rekurriert werden. Um die These zu stützen, betrachtet er den Wortlaut des Canons und erläutert die Unwirksamkeit des Ausdruckes expeditissime. Sodann untersucht er die Kompetenzverteilung zwischen Kollegialgericht und Appellation. Anschließend bewertet er die verschiedenen Textversionen, schildert die Genese des Canons und vergleicht mit dem promulgierten Gesetzestext. Er arbeitet die mens legislatoris heraus und gibt einen Überblick über die Struktur von Rekursen. Im letzten Teil setzt er sich mit der juristischen Natur der Dekrete auseinander, die die Klagezurückweisung bestätigen |
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ISSN: | 0021-325X |
Contains: | In: Ius canonicum
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