Ist die Exkommunikation eine Strafe?

Zunächst stellt G. die klassische Herleitung einer vis coactiva der Kirche aus der Sicht der Societas-Perfecta-Lehre, die damit entstehenden Probleme und den Neuansatz des Vaticanum II dar. Er sieht daher die Notwendigkeit einer neuen Begründung kirchlicher Strafgewalt. Zum Wesen der Exkommunikation...

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Main Author: Gerosa, Libero 1949- (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Schöningh 1985
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 1985, Volume: 154, Issue: 1, Pages: 83-120
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1336
B Punishment
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1312, §2
B Beugestrafen
B Excommunication
B Communio plena
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1341
B Criminal proceedings
B Church criminal law
B Criminal law
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1344
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1399
Description
Summary:Zunächst stellt G. die klassische Herleitung einer vis coactiva der Kirche aus der Sicht der Societas-Perfecta-Lehre, die damit entstehenden Probleme und den Neuansatz des Vaticanum II dar. Er sieht daher die Notwendigkeit einer neuen Begründung kirchlicher Strafgewalt. Zum Wesen der Exkommunikation gehört zunächst der Selbstausschluss des Sünders aus der communio plena durch schwere Sünde, dem die Exkommunikation als von seiten der kirchlichen Autorität ausgesprochene "declaratio" (latae oder gerendae sententiae) folgt. Im nächsten Schritt geht G. auf die Grundmerkmale von Strafe ein (Entzug eines Gutes zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit, Besserung des Täters, Ziele: Vergeltung und Vorbeugung) und gibt einen Umriss der Auffassung von Strafe in der zeitgenössischen Strafrechtslehre. G. sucht diese Merkmale bei der Exkommunination vergebens und kommt so zu dem Schluss, die Exkommunikation sei keine Strafe. Abschließend stellt G. fest, Zensuren- und Sühnestrafen seien ein Sanktionensystem, das man nicht als Strafrecht bezeichnen könne
ISSN:0003-9160
Contains:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht