La cosiddetta "incapacità psicologica" in referimento alla validità del consenso matrimoniale secondo il diritto canonico

Der Autor betrachtet diesen Grund kritisch, wenn bei dessen Anwendung keine klare pathologische Bedingung vorliegt. Es gibt viele Umstände, die zum Zerbrechen einer Ehe führen können, oder des Fehlens der Anpassung an den Partner. Eine große Gefahr der Psychoanalyse besteht darin, solche Probleme au...

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Bibliographic Details
Main Author: DeCaro, Diego (Author)
Format: Print Article
Language:Italian
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Published: Monitor Ecclesiasticus 1983
In: Monitor ecclesiasticus
Year: 1983, Volume: 108, Issue: 2, Pages: 210-232
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Konsensmangel
B Marriage law
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1096
B Psyche
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1057
B Marriage
Description
Summary:Der Autor betrachtet diesen Grund kritisch, wenn bei dessen Anwendung keine klare pathologische Bedingung vorliegt. Es gibt viele Umstände, die zum Zerbrechen einer Ehe führen können, oder des Fehlens der Anpassung an den Partner. Eine große Gefahr der Psychoanalyse besteht darin, solche Probleme auf eine schwere Jugend zurückzuführen und dies als Beweis der psychischen Eheunfähigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung zu nehmen. Einige Bedingungen tauchen nur in den Wechselwirkungen der Ehe auf. Man muss sehr vorsichtig sein, wenn es nicht schon vorzeitig Anzeichen gibt. Wenn Unreife akzeptiert wird, darf diese nicht als Unfähigkeit bezeichnet werden. Andere Bezeichnungen wie Unwissenheit und Simulation scheinen hier mehr angebracht Vgl.: CLAbs 51/1984 57
ISSN:0026-976X
Contains:In: Monitor ecclesiasticus