Ansprache des Dekans der Sacra Romana Rota, Mons. Heinrich Ewers, vom 28. Januar 1982 zur Eröffnung des Gerichtsjahres 1982

Überlegungen des Dekans der Rota zur relativen psychischen Eheunfähigkeit (psycholoische Unfähigkeit, relative Unreife, relativer Mangel): Eine solche relative Unfähigkeit sei für die Kanonistik unannehmbar, da sie nicht aus dem Naturrecht, dem Evangelium oder der Tradition ableitbar sei, die Einmal...

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Main Author: Ewers, Heinrich 1906-1992 (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Schöningh 1982
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 1982, Volume: 151, Issue: 1, Pages: 178-181
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Speech
B Catholic church Rota Romana
B Dean Church
Description
Summary:Überlegungen des Dekans der Rota zur relativen psychischen Eheunfähigkeit (psycholoische Unfähigkeit, relative Unreife, relativer Mangel): Eine solche relative Unfähigkeit sei für die Kanonistik unannehmbar, da sie nicht aus dem Naturrecht, dem Evangelium oder der Tradition ableitbar sei, die Einmaligkeit des Menschen außer acht lasse, eine Frage der Sprache und nicht des konkreten Falls sei und sie als Unverträglichkeit in der Eheführung nicht den Rückschluss auf eine Unfähigkeit zum Konsens zulasse. Die Relativität sei bei Ehehindernissen fixiert, bei Konsensmängeln würden allein die einzelnen Willen untersucht werden. Das Gesetz macht deutlich, dass die Richter unparteiische Verteidiger der Ehe sein sollen, während die relative psychische Eheunfähigkeit das Institut der Ehe destabilisiert
ISSN:0003-9160
Contains:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht