The progress of the "Lex Ecclesiae fundamentalis"
Bekannt ist, dass der Entwurf von 1970 auf allgemeine Ablehnung stieß. Was man anhand der CCCIC erraten kann über den Entwurf von 1977 zeigt, dass der Kritik ernsthaft Rechnung getragen wurde. Der neue Text des Coetus ist hauptsächlich juridisch mit einer kurzen lehrhaften Einführung, die Unterordnu...
| Main Author: | |
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| Format: | Print Article |
| Language: | English |
| Check availability: | HBZ Gateway |
| Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
| Published: |
1978
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| In: |
Studia canonica
Year: 1978, Volume: 12, Issue: 2, Pages: 377-388 |
| IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
| Further subjects: | B
Lex Ecclesiae fundamentalis
B Church B Germany Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland |
| Summary: | Bekannt ist, dass der Entwurf von 1970 auf allgemeine Ablehnung stieß. Was man anhand der CCCIC erraten kann über den Entwurf von 1977 zeigt, dass der Kritik ernsthaft Rechnung getragen wurde. Der neue Text des Coetus ist hauptsächlich juridisch mit einer kurzen lehrhaften Einführung, die Unterordnung unter eine partikuläre Ekklesiologie ist überwiegend vermieden, Licht wird mehr auf die fundamentalen Normen, die der ganzen Kirche im Westen und im Osten gemeinsam sind, und besonders auf die Rechte der Gläubigen geworfen. Sie beansprucht, ein Äquivalent zu der amerikanischen Verfassung zu sein. Sie reguliert die Interpretation und Anwendung alles anderen Rechts. Alles ihr widersprechende Recht ist null und nichtig und vom Papst oder seinen Deligierten dazu zu erklären. Aber eingedenk ihrer Unvollkommenheit erklärt sich die LEF für offen zur Revision und Reform, wie die Kirche selbst. Nun sollte sie weniger Kritik begegnen |
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| ISSN: | 0039-310X |
| Contains: | In: Studia canonica
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