Kirchenbaulasten in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Unter dem Begriff "Kirchenbaulast" wird die rechtliche Verpflichtung einer natürlichen oder juristischen Person verstanden, kirchliche Gebäude erstmals zu errichten, zu erweitern, instand zu halten oder wiederherzustellen. Für die Verwaltungspraxis und Rechtsprechung werfen kommunale Kirch...

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Bibliographic Details
Main Author: Knöppel, Volker 1957- (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: De Gruyter 1999
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung
Year: 1999, Volume: 85, Pages: 500-526
Standardized Subjects / Keyword chains:B Church building / State law of churches / Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
B Germany / Church
IxTheo Classification:KBB German language area
KDD Protestant Church
SA Church law; state-church law
SD Church law; Protestant Church
Further subjects:B Building upkeep
B Protestant Church
B Law
B History
B Church building
B Germany
Description
Summary:Unter dem Begriff "Kirchenbaulast" wird die rechtliche Verpflichtung einer natürlichen oder juristischen Person verstanden, kirchliche Gebäude erstmals zu errichten, zu erweitern, instand zu halten oder wiederherzustellen. Für die Verwaltungspraxis und Rechtsprechung werfen kommunale Kirchenbaulasten oft nicht unerhebliche Probleme auf, und zwar sowohl für den Rechtsgrund und dessen Nachweis als auch für den Fortbestand dieses altrechtlichen Instituts. Die für die Entstehung und das Erlöschen einer kommunalen Kirchenbaulast wesentlichen Verhältnisse können bei Berücksichtigung verchiedenartiger Rechtstitel und der örtlichen Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls unterschiedlich sein und sind deswegen regelmäßig einer Verallgemeinerung nicht zugänglich. Träger der Kirchenbaulast können nur diejenigen kirchlichen Rechtsträger sein, denen an den jeweiligen Kirchengebäuden Eigentums- oder Nutzungsrechte zukommen. Dies betrifft vor allem dasjenige Institut, dem das Kirchenvermögen gehört, daneben aber auch Dritte, wobei die kommunale Kirchenbaulast vielfältigen Wurzeln entspringt. Im vorliegenden Beitrag untersucht der Verfasser die Regelung der Kirchenbaulasten in der evangelischen Kirche von Kurhessen - Waldeck. Zunächst wendet er sich der Entwicklung der Baulasten in Kurhessen zu, dann folgt ein Abshnitt über Baulasten auf Grund von Gewohnheitsrecht. Danach beschäftigt er sich mit Gegenstand und Umfang der Baulast, bevor er konkret auf Rechtsprechung in Einzelbeispielen eingeht
ISSN:0323-4142
Contains:In: Savigny-Stiftung, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung