Kirchenbaulasten in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Unter dem Begriff "Kirchenbaulast" wird die rechtliche Verpflichtung einer natürlichen oder juristischen Person verstanden, kirchliche Gebäude erstmals zu errichten, zu erweitern, instand zu halten oder wiederherzustellen. Für die Verwaltungspraxis und Rechtsprechung werfen kommunale Kirch...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Published: |
1999
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In: |
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung
Year: 1999, Volume: 85, Pages: 500-526 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Church building
/ State law of churches
/ Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
B Germany / Church |
IxTheo Classification: | KBB German language area KDD Protestant Church SA Church law; state-church law SD Church law; Protestant Church |
Further subjects: | B
Building upkeep
B Protestant Church B Law B History B Church building B Germany |
Summary: | Unter dem Begriff "Kirchenbaulast" wird die rechtliche Verpflichtung einer natürlichen oder juristischen Person verstanden, kirchliche Gebäude erstmals zu errichten, zu erweitern, instand zu halten oder wiederherzustellen. Für die Verwaltungspraxis und Rechtsprechung werfen kommunale Kirchenbaulasten oft nicht unerhebliche Probleme auf, und zwar sowohl für den Rechtsgrund und dessen Nachweis als auch für den Fortbestand dieses altrechtlichen Instituts. Die für die Entstehung und das Erlöschen einer kommunalen Kirchenbaulast wesentlichen Verhältnisse können bei Berücksichtigung verchiedenartiger Rechtstitel und der örtlichen Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls unterschiedlich sein und sind deswegen regelmäßig einer Verallgemeinerung nicht zugänglich. Träger der Kirchenbaulast können nur diejenigen kirchlichen Rechtsträger sein, denen an den jeweiligen Kirchengebäuden Eigentums- oder Nutzungsrechte zukommen. Dies betrifft vor allem dasjenige Institut, dem das Kirchenvermögen gehört, daneben aber auch Dritte, wobei die kommunale Kirchenbaulast vielfältigen Wurzeln entspringt. Im vorliegenden Beitrag untersucht der Verfasser die Regelung der Kirchenbaulasten in der evangelischen Kirche von Kurhessen - Waldeck. Zunächst wendet er sich der Entwicklung der Baulasten in Kurhessen zu, dann folgt ein Abshnitt über Baulasten auf Grund von Gewohnheitsrecht. Danach beschäftigt er sich mit Gegenstand und Umfang der Baulast, bevor er konkret auf Rechtsprechung in Einzelbeispielen eingeht |
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ISSN: | 0323-4142 |
Contains: | In: Savigny-Stiftung, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung
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