El consentimiento matrimonial condicionado

Die Übersetzung des Titels lautet: "Die bedingte Eheschließung". Der Autor möchte besonders die Verbindung zwischen dem Konsensprinzip und der Bedingungslosigkeit des 'Sich-gegenseitig-Schenkens und Annehmens' herausarbeiten. Dazu analysiert er zuerst die Arten der Bedingungen un...

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Main Author: Fornés, Juan (Author)
Format: Print Article
Language:Spanish
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Published: [publisher not identified] 1999
In: Ius canonicum
Year: 1999, Volume: 39, Issue: 77, Pages: 165-185
Standardized Subjects / Keyword chains:B Marital consent / Condition / Canon law
IxTheo Classification:NBP Sacramentology; sacraments
NCF Sexual ethics
SB Catholic Church law
Further subjects:B Marital consent
B Condition
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1102, §1
B Kanonisches Eherecht
B Simulation
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1057
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1101
B Marriage
Description
Summary:Die Übersetzung des Titels lautet: "Die bedingte Eheschließung". Der Autor möchte besonders die Verbindung zwischen dem Konsensprinzip und der Bedingungslosigkeit des 'Sich-gegenseitig-Schenkens und Annehmens' herausarbeiten. Dazu analysiert er zuerst die Arten der Bedingungen und gibt Hinweise zu den Bedingungen ähnlichen Formen (Forderung, Vorbedingung). Sodann gibt er Möglichkeiten an, wie der Gesetzgeber mit den Bedingungen umgehen kann (die Bedingung als nicht gesetzt betrachten, Bedingungen verbieten, die Wirkungen eintreten lassen). Anschließend beschreibt er die vorhergehende gesetzliche Regelung und die Begründung für die Reform, um dann das geltende Recht darzustellen (besonders Bedingung auf die Zukunft, Vergangenheitsbedingung, Gegenwartsbedingung). Anschließend begründet er die aktuelle Regelung über die Bedingung. Dazu betrachtet er die zugrundeliegende Störung und ihr Verhältnis zur bedingten Zustimmung, grenzt Bedingung und Simulation voneinander ab, stellt die beiden Grundlinien der gegenwärtigen Regelungen heraus und stellt den ehelichen Konsens dem bedingten Konsens gegenüber. Das Ergebnis des Autors ist, dass eine Bedingung keines der drei Güter ausschließen kann, dann ist es eine Simulation; eine Zukunftsbedingung muss nicht immer ausgesprochen sein; die heute als Bedingung angesehenen Sachverhalte sind meist keine
ISSN:0021-325X
Contains:In: Ius canonicum