Philologia ancilla historiae: An emendation to lex burgundionum, 42,2
Die moderne Interpretation der Lex Burgundionum 42,2 be hauptet, dass eine Witwe, wenn sie innerhalb eines Jahrs nach dem Tod ihres Mannes heiratet, den Anteil an der Erbschaft ihres ersten Mannes verliert, den sie sonst bekom men hätte ? Wenn sie mit dem nächsten Eheschluss aber ein Jahr oder länge...
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Format: | Print Article |
Language: | English |
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Published: |
2014
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In: |
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung
Year: 2014, Volume: 131, Pages: 414-423 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Summary: | Die moderne Interpretation der Lex Burgundionum 42,2 be hauptet, dass eine Witwe, wenn sie innerhalb eines Jahrs nach dem Tod ihres Mannes heiratet, den Anteil an der Erbschaft ihres ersten Mannes verliert, den sie sonst bekom men hätte ? Wenn sie mit dem nächsten Eheschluss aber ein Jahr oder länger zuwartet, verliert sie sowohl den Erbanteil als auch das wittimon / pretium aus der zweiten Ehe ? Ihre V ermögenseinbuße ist also größer, als wenn sie schneller wieder geheiratet hätte ? Der Anreiz innerhalb eines Jahres zu heiraten scheint seltsam, denn es widerspricht römischen und christlichen Regeln, die ein tempus luctus von mindestens einem Jahr nach dem Tod des Ehemannes festlegten ? Die Autoren behaupten, dass dieser Wi derspruch keine Besonderheit des Gesetzes ist, sondern auf fehlerhafter textlicher Überlieferung beruht ? Eine umsichtige Emendation kann den ursprünglichen Wortlaut wiederherstellen |
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ISSN: | 0323-4096 |
Contains: | In: Savigny-Stiftung, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung
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