Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1989 (8 B 32/89) zur Veröffentlichung von kirchlichen Rechtsvorschriften

Das Rechtsstaatsprinzip verlangt, dass Rechtsnormen in einer Weise der Öffentlichkeit zugänglich sind, die es dem betroffenen Bürger gestatten, sich Kenntnis vom Inhalt des Gesetzes zu verschaffen. Darüber hinaus kann nicht verlangt werden, dass Rechtsnormen nur in einer ganz bestimmten Form bekannt...

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Published: 1989
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 1989, Volume: 158, Issue: 2, Pages: 547-548
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Promulgation
Description
Summary:Das Rechtsstaatsprinzip verlangt, dass Rechtsnormen in einer Weise der Öffentlichkeit zugänglich sind, die es dem betroffenen Bürger gestatten, sich Kenntnis vom Inhalt des Gesetzes zu verschaffen. Darüber hinaus kann nicht verlangt werden, dass Rechtsnormen nur in einer ganz bestimmten Form bekannt gemacht werden, die am besten geeignet ist, den betroffenen Bürgern die Kenntnis des Rechts zu verschaffen
ISSN:0003-9160
Contains:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht