An possit superior religiosus suffragium ferre cum suo consilio, vel suo voto dirimere paritatem sui consilii
De Paolis beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Ordensoberer in seinem Rat Stimmrecht hat oder zumindest im Falle von Stimmengleichheit diese beheben darf. Die Frage wird auf das Eigenrecht beschränkt, weil zum Gesamtkirchenrecht eine negative Entscheidung der PCI bereits vorliegt. Nichtsdestowenig...
Summary: | De Paolis beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Ordensoberer in seinem Rat Stimmrecht hat oder zumindest im Falle von Stimmengleichheit diese beheben darf. Die Frage wird auf das Eigenrecht beschränkt, weil zum Gesamtkirchenrecht eine negative Entscheidung der PCI bereits vorliegt. Nichtsdestoweniger geht De Paolis ausführlich zunächst auf can. 127 § 1 des CIC ein, um danach die Frage nach dem Eigenrecht der Religioseninstitute zu beantworten |
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ISSN: | 0031-529X |
Contains: | In: Periodica de re morali canonica liturgica
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