Der Stellenwert des Verteidigungsrechtes im Ehenichtigkeitsverfahren

Das Recht auf Verteidigung im ordentlichen Streitverfahren gehört zum Wesen des Prozesses und ist ein Grundrecht des Christen. Auf das Ehenichtigkeitsverfahren ist dieses Recht nicht in gleicher Weise übertragbar. Demnach gilt es in diesem Verfahren ein mit dem Verteidigungsrecht inhaltlich vergleic...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: Ahlers, Reinhild 1959- (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: PubliQation 1995
In: De processibus matrimonialibus
Year: 1995, Volume: 2, Pages: 283-294
Standardized Subjects / Keyword chains:B Nullity of marriage / Marriage process / Canonical process / Legal counsel
IxTheo Classification:NBP Sacramentology; sacraments
NCF Sexual ethics
SB Catholic Church law
Further subjects:B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1620, §7
B Marriage process
B Legal protection
B Recht auf Verteidigung
Description
Summary:Das Recht auf Verteidigung im ordentlichen Streitverfahren gehört zum Wesen des Prozesses und ist ein Grundrecht des Christen. Auf das Ehenichtigkeitsverfahren ist dieses Recht nicht in gleicher Weise übertragbar. Demnach gilt es in diesem Verfahren ein mit dem Verteidigungsrecht inhaltlich vergleichbares Recht auf Beteiligung, das grundsätzlich durch das kirchliche Gericht zu gewähren ist. Die Sicherung dieses Rechtes kann im wesentlichen durch die entsprechenden Normen des Prozessrechtes zum Verteidigungsrecht geschehen. Anders als das Verteidigungsrecht ist das Beteiligungsrecht allerdings nicht zur Gültigkeit eines Urteils erforderlich, so dass can. 1620, 7° CIC nicht ohne weiteres auf Ehenichtkeitsverfahren anwendbar ist
ISSN:0948-0471
Contains:In: De processibus matrimonialibus