Wie "weltlich" darf das Mitarbeitervertretungsrecht sein?: Konsequenzen des BAG-Beschlusses vom 30.04.2014 - 7 ABR 30/12 für die Zuständigkeit der Kirchenarbeitsgerichte in MAVO-Angelegenheiten

Das Mitarbeitervertretungsrecht der Kirchen ist ein durch § 118 Abs. 2 BetrVG einfachrechtlich legitimiertes kirchengemäßes „Betriebsverfassungsrecht", das als MAVO (katholisch) bzw. MVG (evangelisch) verschiedene Ausprägungen erfahren hat. Seine Eigenheiten gelten Vielen als Dorn im Auge, die...

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Bibliographic Details
Main Author: Reichold, Hermann 1955- (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: 2015
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2015, Volume: 3, Issue: 4, Pages: 126-129
Standardized Subjects / Keyword chains:B Deutschland (boat, 1866-1875), Bundesarbeitsgericht / Jurisdiction / Church labor law / Labor court case / Legal recourse / State / Church
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Description
Summary:Das Mitarbeitervertretungsrecht der Kirchen ist ein durch § 118 Abs. 2 BetrVG einfachrechtlich legitimiertes kirchengemäßes „Betriebsverfassungsrecht", das als MAVO (katholisch) bzw. MVG (evangelisch) verschiedene Ausprägungen erfahren hat. Seine Eigenheiten gelten Vielen als Dorn im Auge, die nichts anderes als die vollen Rechte der weltlichen Betriebsverfassung auch für kirchliche Mitarbeiter einfordern. So pendeln die periodisch erfolgenden MAVO/MVG-Novellierungen in beiden Kirchen häufig zwischen Anpassung und Emanzipation gegenüber dem „Referenzmodell" BetrVG. Das 4. Symposion der Tübinger Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht wird diesem Thema am 23.10.2015 in Stuttgart näher nachgehen. Im Folgenden soll aus Anlass des BAG-Beschlusses vom 30.04.2014 gefragt werden, ob es richtig sein kann, dass,,weltliche" Bestandteile der MAVO schon die kirchenarbeitsrechtliche Zuständigkeit in Frage stellen. Konkret geht es um Verweisungsnormen auf das Recht der Schwerbehindertenvertretung im SGB IX.
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen