Fundamental rights and access to the acts of a case
Wird die kirchliche Justiz zu sehr geheimgehalten? Sollte man nicht zur Vermeidung von Skandalen, Disputen und zivilrechtliche Verfolgungen Vorgänge vereinfachen, z. B. Aktenpublikation vermeiden und eine widerspenstige Verteidigung vernachlässigen? Verletzt man nicht schließlich das Grundrecht auf...
Main Author: | |
---|---|
Format: | Print Article |
Language: | English |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Peeters
1994
|
In: |
Studia canonica
Year: 1994, Volume: 28, Issue: 1, Pages: 123-154 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Constitutional right
B Procedural law B Data security B Confidentiality B Process B Legal protection B Secrecy B File inspection |
Summary: | Wird die kirchliche Justiz zu sehr geheimgehalten? Sollte man nicht zur Vermeidung von Skandalen, Disputen und zivilrechtliche Verfolgungen Vorgänge vereinfachen, z. B. Aktenpublikation vermeiden und eine widerspenstige Verteidigung vernachlässigen? Verletzt man nicht schließlich das Grundrecht auf Prozessgeheimhaltung? Mit diesen Fragen wirft der Autor eine weitere auf: Wo bleiben die Rechte innerhalb eines Eheprozesses, da die Betroffen doch nur über das Bestehen oder Nichtbestehen ihres Ehebandes Bescheid wissen wollen? Es folgt die Darlegung der Rolle des Ehebandverteidigers nach Benedikt XIV. und der Rotarechtsprechung von 1958 sowie der Fachmeinung Z. Grocholewskis. Der Autor wertet den Nichtigkeitsprozess zunächst als Konflikt zweier Rechte: Recht auf Information und Recht auf vertrauliche Behandlung. Er entscheidet sich für den Vorzug des ersten mit Berufung auf die Apostolische Signatur und ein Rotaurteil von 1990. Aktenzugang ist essentielles Rechtselement. |
---|---|
ISSN: | 0039-310X |
Contains: | In: Studia canonica
|