Wer interpretiert wen?: der Codex Iuris Canonici als "Krönung" des Konzils
Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist die ehemals rein rational-naturrechtlich ausgeprägte Disziplin des Kirchenrechts zu einer ekklesiologisch verankerten Disziplin vertieft worden. Erste deutlliche Frucht dieser Neuausrichtung ist die Ausgestaltung des Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983. Ist d...
| Zusammenfassung: | Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist die ehemals rein rational-naturrechtlich ausgeprägte Disziplin des Kirchenrechts zu einer ekklesiologisch verankerten Disziplin vertieft worden. Erste deutlliche Frucht dieser Neuausrichtung ist die Ausgestaltung des Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983. Ist dieser der Interpretationsrahmen für das Konzil oder umgekehrt das Konzil maßgeblicher Interpretationsrahmen für die kirchlichen Rechtsnormen? |
|---|---|
| ISSN: | 2944-4241 |
| Enthält: | In: Herder-Korrespondenz. Spezial
|