Kirchenrechtstheorie als eigenständige kanonistische Grundlagendisziplin

Der Beitrag möchte aufzeigen, dass es im Rahmen der Grundlagendisziplinen der Kanonistik erforderlich ist, neben dem Fach "Theologie des Kirchenrechts" auch das Fachgebiet "Theorie des Kirchenrechts" zu etablieren. Ersteres begründet und deutet das Recht unter theologischen Gesic...

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Veröffentlicht in:Archiv für katholisches Kirchenrecht
1. VerfasserIn: Pree, Helmuth 1950- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Schöningh 2009
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
normierte Schlagwort(-folgen):B Rechtstheorie / Kanonistik
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchenrecht
B Rechtstheorie
B Kirchenrechtstheorie
B Kanonistik
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Beitrag möchte aufzeigen, dass es im Rahmen der Grundlagendisziplinen der Kanonistik erforderlich ist, neben dem Fach "Theologie des Kirchenrechts" auch das Fachgebiet "Theorie des Kirchenrechts" zu etablieren. Ersteres begründet und deutet das Recht unter theologischen Gesichtspunkten; letzeres aber unter rechtsphilosophischen und rechtstheoretischen Aspekten. Die Eigenständigkeit der Kirchenrechtstheorie entpricht auch dem Studienplan gemäß "Novo Codice", wo unter den Grundlagendisziplinen der Kanonistik neben der Theologie des kanonischen Rechts das Fach Rechtsphilosophie als verbindlich vorgesehen ist.
ISSN:0003-9160
Enthält:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht