Kirchenrechtstheorie als eigenständige kanonistische Grundlagendisziplin

Der Beitrag möchte aufzeigen, dass es im Rahmen der Grundlagendisziplinen der Kanonistik erforderlich ist, neben dem Fach "Theologie des Kirchenrechts" auch das Fachgebiet "Theorie des Kirchenrechts" zu etablieren. Ersteres begründet und deutet das Recht unter theologischen Gesic...

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Bibliographic Details
Published in:Archiv für katholisches Kirchenrecht
Main Author: Pree, Helmuth 1950- (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Schöningh 2009
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Standardized Subjects / Keyword chains:B Legal theory / Canon law studies
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Church law
B Kirchenrechtstheorie
B Canon law studies
B Legal theory
Description
Summary:Der Beitrag möchte aufzeigen, dass es im Rahmen der Grundlagendisziplinen der Kanonistik erforderlich ist, neben dem Fach "Theologie des Kirchenrechts" auch das Fachgebiet "Theorie des Kirchenrechts" zu etablieren. Ersteres begründet und deutet das Recht unter theologischen Gesichtspunkten; letzeres aber unter rechtsphilosophischen und rechtstheoretischen Aspekten. Die Eigenständigkeit der Kirchenrechtstheorie entpricht auch dem Studienplan gemäß "Novo Codice", wo unter den Grundlagendisziplinen der Kanonistik neben der Theologie des kanonischen Rechts das Fach Rechtsphilosophie als verbindlich vorgesehen ist.
ISSN:0003-9160
Contains:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht