Die Personalprälatur als kirchliche Zirkumskription personaler Natur

Personalprälaturen können vom Papst zur Durchführung besonderer überdiözesaner Aufgaben errichtet werden. Ohne Teilkirchen zu sein, sind sie wie diese aufgebaut: ein Pälat, der von einem aus Weltklerikern gebildeten Presbyterium unterstützt wird, ist der Hirt eines personal umschriebenen "coetu...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: Gudenus, Philipp Ernst (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Schöningh 2007
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 2007, Volume: 176, Issue: 1, Pages: 62-76
Standardized Subjects / Keyword chains:B Personal prelature / Canon law
IxTheo Classification:RB Church office; congregation
SB Catholic Church law
Further subjects:B Territorial principle
B Apostolate
B Personality principle
B Vatican Council 2. (1962-1965) Vatikanstadt Christus Dominus
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 294-297
B Personal prelature
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 372, §2
Description
Summary:Personalprälaturen können vom Papst zur Durchführung besonderer überdiözesaner Aufgaben errichtet werden. Ohne Teilkirchen zu sein, sind sie wie diese aufgebaut: ein Pälat, der von einem aus Weltklerikern gebildeten Presbyterium unterstützt wird, ist der Hirt eines personal umschriebenen "coetus fidelium". Die vom hl. Stuhl für jede einzelne Prälatur zu erlassenden Statuten können vorsehen, dass Laien sich der Jurisdiktion des Prälaten unterstellen. Die Prälatur wird deshalb nicht zum Verein; sie ist Bestandteil der hierarchischen Struktur der Kirche. Für die Diözesen stellen die auf ihrem Gebiet tätigen Prälaturen eine Bereicherung dar, keinesfalls eine Beeinträchtigung der Autorität des ortsbischofs, der der einzige Hirt der ihm anvertrauten "portio populo Dei" ist.
ISSN:0003-9160
Contains:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht