Papst und Bischöfe in gemeinsamer und eigener Verantwortung. Papst Franziskus und seine Anstöße für eine Stärkung des bischöflichen Amtes aus kirchenrechtlicher Perspektive am Beispiel der Bischofskonferenzen und Bischofssynode

Papst Franziskus entwickelt in seinen bisherigen Lehrschreiben eine Ekklesiologie, die von den Gedanken der Synodalität, Dezentralisierung, Inkulturation und Subsidiarität bestimmt zu sein scheint. Eine stärkere Regionalisierung lehramtlicher Aussagen wird von ihm zu einer möglichen Option, während...

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Bibliographic Details
Main Author: Schüller, Thomas 1961- (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
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Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Published: 2017
In: ET studies
Year: 2017, Volume: 8, Issue: 2, Pages: 271-288
IxTheo Classification:KCB Papacy
KCC Councils
KDB Roman Catholic Church
NBN Ecclesiology
Online Access: Volltext (kostenfrei)
Description
Summary:Papst Franziskus entwickelt in seinen bisherigen Lehrschreiben eine Ekklesiologie, die von den Gedanken der Synodalität, Dezentralisierung, Inkulturation und Subsidiarität bestimmt zu sein scheint. Eine stärkere Regionalisierung lehramtlicher Aussagen wird von ihm zu einer möglichen Option, während er eher zurückhaltend päpstlich-lehramtliche Festlegungen präferiert. Der Papst plädiert in diesem Zusammenhang für eine Aufwertung der Bischofskonferenzen, der Bischofssynoden und insgesamt der bischöflichen Kollegialität. Der synodale Weg sei der Weg der Kirche im 3. Jahrtausend. Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, inwiefern die derzeitige Rechtslage im kirchlichen Gesetzbuch von 1983 diesem Anliegen entspricht oder ob kirchenrechtliche Normen diesen Prozess der Aufwertung der bischöflichen Autorität vor Ort und zusammen mit dem Papst behindern oder sogar verunmöglichen. Dabei changiert Franziskus in seinen Äußerungen, wenn er beispielsweise während der Bischofssynode 2015 in seiner Ansprache deutlich die Suprematie des Papstes bei der abschließenden Entscheidung für sich reklamiert und dabei Pastor Aeternus wörtlich zitiert. Abschließend werden konkrete Vorschläge entwickelt, wie die Bischofskonferenz und Bischofssynode kirchenrechtlich aufgewertet werden könnten, um die effektive Kollegialität der Bischöfe und des Bischofskollegiums zu stärken und Mitwirkungsrechte auch bei der Leitung der Gesamtkirche rechtlich verbrieft zu garantieren.
ISSN:2033-4273
Contains:Enthalten in: Europäische Gesellschaft für Katholische Theologie, ET studies
Persistent identifiers:DOI: 10.2143/ETS.8.2.3245455