Papst und Bischöfe in gemeinsamer und eigener Verantwortung. Papst Franziskus und seine Anstöße für eine Stärkung des bischöflichen Amtes aus kirchenrechtlicher Perspektive am Beispiel der Bischofskonferenzen und Bischofssynode
Papst Franziskus entwickelt in seinen bisherigen Lehrschreiben eine Ekklesiologie, die von den Gedanken der Synodalität, Dezentralisierung, Inkulturation und Subsidiarität bestimmt zu sein scheint. Eine stärkere Regionalisierung lehramtlicher Aussagen wird von ihm zu einer möglichen Option, während...
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Published: |
2017
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In: |
ET studies
Year: 2017, Volume: 8, Issue: 2, Pages: 271-288 |
IxTheo Classification: | KCB Papacy KCC Councils KDB Roman Catholic Church NBN Ecclesiology |
Online Access: |
Volltext (kostenfrei) |
Summary: | Papst Franziskus entwickelt in seinen bisherigen Lehrschreiben eine Ekklesiologie, die von den Gedanken der Synodalität, Dezentralisierung, Inkulturation und Subsidiarität bestimmt zu sein scheint. Eine stärkere Regionalisierung lehramtlicher Aussagen wird von ihm zu einer möglichen Option, während er eher zurückhaltend päpstlich-lehramtliche Festlegungen präferiert. Der Papst plädiert in diesem Zusammenhang für eine Aufwertung der Bischofskonferenzen, der Bischofssynoden und insgesamt der bischöflichen Kollegialität. Der synodale Weg sei der Weg der Kirche im 3. Jahrtausend. Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, inwiefern die derzeitige Rechtslage im kirchlichen Gesetzbuch von 1983 diesem Anliegen entspricht oder ob kirchenrechtliche Normen diesen Prozess der Aufwertung der bischöflichen Autorität vor Ort und zusammen mit dem Papst behindern oder sogar verunmöglichen. Dabei changiert Franziskus in seinen Äußerungen, wenn er beispielsweise während der Bischofssynode 2015 in seiner Ansprache deutlich die Suprematie des Papstes bei der abschließenden Entscheidung für sich reklamiert und dabei Pastor Aeternus wörtlich zitiert. Abschließend werden konkrete Vorschläge entwickelt, wie die Bischofskonferenz und Bischofssynode kirchenrechtlich aufgewertet werden könnten, um die effektive Kollegialität der Bischöfe und des Bischofskollegiums zu stärken und Mitwirkungsrechte auch bei der Leitung der Gesamtkirche rechtlich verbrieft zu garantieren. |
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ISSN: | 2033-4273 |
Contains: | Enthalten in: Europäische Gesellschaft für Katholische Theologie, ET studies
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Persistent identifiers: | DOI: 10.2143/ETS.8.2.3245455 |