Three desiderata for Vatican III: An Appraisal of Vatican II from the perspective of Human Rights

Das II. Vatikanum wollte sein Ziel des Aggiornamento auch im Bereich der Menschenrechte realisieren. Diesbezüglich behandelt der Beitrag drei Fragen. Die erste bezieht sich auf die politische Demokratie sowie die Trennung von Kirche und Staat, beides Bedingung zur Realisierung der Menschenrechte. Hi...

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Main Author: Ven, Johannes A. van der 1940-2019 (Author)
Format: Electronic Article
Language:English
Check availability: HBZ Gateway
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Peeters 2014
In: ET studies
Year: 2014, Volume: 5, Issue: 2, Pages: 217-227
Online Access: Volltext (kostenfrei)
Description
Summary:Das II. Vatikanum wollte sein Ziel des Aggiornamento auch im Bereich der Menschenrechte realisieren. Diesbezüglich behandelt der Beitrag drei Fragen. Die erste bezieht sich auf die politische Demokratie sowie die Trennung von Kirche und Staat, beides Bedingung zur Realisierung der Menschenrechte. Hier brachte GS einen Kompromiss. Einerseits proklamierte das Dokument die göttliche Grundlage des Staates, andererseits überließ es die Wahl der politischen Struktur und der Regierenden dem freien Willen der Bürger. Die zweite Frage bezieht sich auf das Recht auf Religionsfreiheit. Was in DH fehlt, während es in der Allg. Erklärung der Menschenrechte der UN von 1948 aufgeführt wird, ist das Recht auf den Übertritt von einer Religion in eine andere oder zu einem nicht-religiösen Glauben. Dieses Fehlen ist vermutlich durch die Tatsache zu erklären, dass der zweite Teil von DH auf einer Lehre vom Glaubensakt (actus fidei) basiert, wonach Religion auf dem Streben nach der Wahrheit basiert, welche Gottes Wahrheit ist. Die dritte Frage bezieht sich auf Menschenrechte innerhalb der Kirche. Es ist deutlich darauf hinzuweisen, dass die fundamentalen Rechte, über die die ordentlichen Mitglieder der Kirche nach dem CIC, inspiriert durch GS, verfügen, ihren Namen nicht verdienen. Im Rahmen der Menschenrechtsbestimmungen gründen die Menschenrechte in den irreduziblen Werten menschlicher Würde, Freiheit und Gerechtigkeit. Die Kanones des CIC aber beschneiden diese Rechte, indem sie proklamieren, dass die Ausübung dieser Rechte zum Gemeinwohl beitragen muss, wobei ergänzt wird, dass die kirchlichen Autoritäten die Kompetenz zur Interpretation dieses Gemeinwohls besitzen und von daher diese Rechte regulieren. Eine adäquate, wissenschaftlich basierte, offene, ehrliche, transparente und öffentliche Diskussion über die drei genannten Fragen ist ein dringendes Desiderat für ein zukünftiges drittes Vatikanisches Konzil.
ISSN:2033-4273
Contains:Enthalten in: Europäische Gesellschaft für Katholische Theologie, ET studies
Persistent identifiers:DOI: 10.2143/ETS.5.2.3047132