Repentance and the Law: The Intersection of Theological, Legal and Criminological Perspectives

Der Begriff der ‚Reue‘ wird typischerweise in rechtlichen Kontexten wenig gebraucht. Tatsächlich würde die Verwendung von Begriffen wie ‚Wiedergutmachung‘, ‚Reue‘ oder ‚Sünde‘ in einem Gespräch unter Juristen wahrscheinlich sofort Widerstand hervorrufen, da ja diese Begriffe wesentlich einen religiö...

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Bibliographic Details
Main Author: Maguire, Niamh 1974- (Author)
Format: Electronic Article
Language:English
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Peeters 2011
In: ET studies
Year: 2011, Volume: 2, Issue: 2, Pages: 197-221
Online Access: Volltext (kostenfrei)
Parallel Edition:Non-electronic
Description
Summary:Der Begriff der ‚Reue‘ wird typischerweise in rechtlichen Kontexten wenig gebraucht. Tatsächlich würde die Verwendung von Begriffen wie ‚Wiedergutmachung‘, ‚Reue‘ oder ‚Sünde‘ in einem Gespräch unter Juristen wahrscheinlich sofort Widerstand hervorrufen, da ja diese Begriffe wesentlich einen religiösen Ursprung haben und deshalb im Bereich von Rechtsbestimmungen keinen Platz haben und keine Rolle spielen sollten. Im selben Atemzug werden aber Anwälte, Rechtsphilosophen und Kriminologen sofort zugestehen, dass ‚Strafe‘ sehr wohl ein für das Recht ausgesprochen wichtiger Begriff ist. Trotz der Vorherrschaft von ‚Strafe‘ als einem Rechtsbegriff und als Teil der Praxis des gegenwärtigen Rechtssystems gibt es deutliche Hinweise darauf, dass Begriffe wie ‚Gewissensbisse‘, „‘Reue‘ und ‚Wiedergutmachung‘ eine zunehmend wichtige Rolle in der Anwendung des Strafrechts, in der Verurteilung von Straftätern und im Blick auf die Bewährung von Straftätern spielen. Zwei zentrale Entwicklungen können dies veranschaulichen: Opfer-Täter-Ausgleich und die Abkehr von der Kriminalität. Opfer-Täter-Ausgleich ist eine Alternative zur Strafe und zielt auf die ‚Heilung‘ der Beziehung zwischen Täter und Opfer. Die Abkehr von Kriminalität bezieht sich auf einen subjektiven und sich oft in die Länge ziehenden Prozess der Abkehr von einem kriminellen und der Hinwendung zu einem legalen Lebenswandel. Reue ist ein integraler Begriff beider und untermauert sowohl den Opfer-Täter-Ausgleich wie die Abkehr von der Kriminalität. Gemeinsam sind allen dreien Ideen wie die, ein neues Leben zu beginnen, Gutes zu tun und zerbrochene Beziehungen zu heilen. Diese neuen Entwicklungen sind eine Herausforderung für die Fixierung der gegenwärtigen Gesellschaft auf Anklage und Strafe, da sie uns ein neues Verständnis der Problematik der Kriminalität erlauben und die Aufmerksamkeit auf gangbare, nachhaltige und ganzheitliche Lösungen für sie richten. Rechtliche und kriminologische Konzepte wie Opfer-Täter-Ausgleich und Abkehr von der Kriminalität können auch einen kritischen Beitrag dazu leisten, zu einem besseren Verständnis von ‚Reue‘ zu kommen, denn sie beinhalten in ihrem Ansatz einen Versuch, die Prozesse zu erfassen, durch die ‚Reue‘ und schließlich auch Erneuerung von Individuen und der Gesellschaft insgesamt erreicht werden können. Dieser Beitrag untersucht die Schnittpunkte zwischen juristischen, kriminologischen und theologischen Perspektiven auf ‚Reue‘ und liefert Argumente dafür, dass unsere Glaubensvorstellungen über unsere Fähigkeiten zur Veränderung sowie unser Verständnis des Prozesses, durch den Veränderung möglich ist, den Kern des Problems ausmachen.
ISSN:2033-4273
Contains:Enthalten in: Europäische Gesellschaft für Katholische Theologie, ET studies
Persistent identifiers:DOI: 10.2143/ETS.2.2.2172270