Zum Strafrecht des CIC/1983

Der Autor nimmt nach der Feststellung, dass das Strafrecht im CIC/1983 vereinfacht wurde (Verringerung der Straftatbestände und Tatstrafen, weniger Reservate beim Strafnachlass), in kurzen Abschnitten zu folgenden Themen Stellung: Strafverhängungswege, Strafzwang, Wesen der Straftat, Verzicht auf St...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Scheuermann, Audomar (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Pustet 1991
In: Fides et ius
Jahr: 1991, Seiten: 203-210
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1311-1399
B Strafrecht
Parallele Ausgabe:Nicht-Elektronisch
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Autor nimmt nach der Feststellung, dass das Strafrecht im CIC/1983 vereinfacht wurde (Verringerung der Straftatbestände und Tatstrafen, weniger Reservate beim Strafnachlass), in kurzen Abschnitten zu folgenden Themen Stellung: Strafverhängungswege, Strafzwang, Wesen der Straftat, Verzicht auf Strafe, Zurechenbarkeit der Straftat, Handhabung des Strafrechts. Gerade zur Rekurspflicht des can. 1357 ist einzuwenden, dass weder die Pönitenten noch die meisten Beichtväter in der Lage sein werden, die Umstände richtig zu bewerten, die zum Eintritt einer rekurspflichtigen Strafe führen
ISBN:379171290X
Enthält:In: Fides et ius