Kirche und Koalitionsrecht: [Rezension]

Prinzipiell stimmt Dütz den Ausführungen Pahlkes zu, weist jedoch auf einige Anfragen hin: a) Dütz bezweifelt, dass bei fehlendem Kapital-Arbeit-Gegensatz Koalitionsfreiheit bestehe. Die richterliche Billigkeitskontrolle von Betriebsvereinbarungen wird nicht problematisiert. Kirchliches Mitarbeiterv...

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Bibliographic Details
Main Author: Dütz, Wilhelm 1933- (Author)
Format: Print Review
Language:German
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Published: Mohr Siebeck 1985
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 1985, Volume: 30, Issue: 1, Pages: 77-86
Review of:Kirche und Koalitionsrecht (Tübingen : Mohr, 1983) (Dütz, Wilhelm)
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Third way
B Book review
B Freedom of coalition
B Labor law
B Ecclesiastical service law
B Church service
B Church labor law
Description
Summary:Prinzipiell stimmt Dütz den Ausführungen Pahlkes zu, weist jedoch auf einige Anfragen hin: a) Dütz bezweifelt, dass bei fehlendem Kapital-Arbeit-Gegensatz Koalitionsfreiheit bestehe. Die richterliche Billigkeitskontrolle von Betriebsvereinbarungen wird nicht problematisiert. Kirchliches Mitarbeitervertretungsrecht habe keinen Normcharakter. b) Bischöfliche Aufhebung von Kommissionsbeschlüssen sind, entgegen Pahlke, nicht hinzunehmen. c) Dienstvertragsordnungen kann eine autonome Zuordnung nicht versagt werden. Art. 140 GG in Verbindung mit Art 137 III WRV begründet keine arbeitsrechtliche Gestaltungsfreiheit für die Kirche. "Kirchliche" Arbeitsrechts-Regelungen seien Staatsrecht, nur die Ordnungen zur Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsvertragsrecht seien kirchlichen Rechts. Die Frage bleibt bei Pahlke offen, wie die Arbeitsvertragsrichtlinie arbeitsrechtlich einzuordnen seien
ISSN:0044-2690
Contains:In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht