"Error qui versetur circa id quod substantiam actus constituit" (can. 126): studio storico-giuridico
Der Gesezgeber von 1983 beschäftigt sich mit dem Thema des Irrtums, der den Rechtsakt anzweifeln kann, im Buch über die allgemeinen Normen; dabei wird die Position des can. 104 des CIC/1917 aufgegriffen. Entsprechend heißt es in can. 126 CIC/1983, dass der aus Unwissenheit oder Irrtum gesetzte Akt &...