Die Bischofskonferenz als eigenberechtigte Kirche: verfassungsrechtliche Anregungen des CCEO/1990 für den CIC/1983
Demel beschreibt mögliche positive Auswirkungen einer Aufwertung der Bischofskonferenzen des Westens zu einer eigenberechtigten Kirche in Analogie zu den Normierungen des CCEO. Nach einer Beschreibung des theologischen Selbstverständnisses der römisch-katholischen Kirche, der Stellung der Bischofsko...
Summary: | Demel beschreibt mögliche positive Auswirkungen einer Aufwertung der Bischofskonferenzen des Westens zu einer eigenberechtigten Kirche in Analogie zu den Normierungen des CCEO. Nach einer Beschreibung des theologischen Selbstverständnisses der römisch-katholischen Kirche, der Stellung der Bischofskonferenz sowie des Instituts der eigenberechtigten Kirche im CCEO werden Überlegungen zu einer Übertragung des Instituts auf die lateinischen Bischofskonfrenzen vorgenommen. Die Verfasserin plädiert mit ihrem Beitrag für die Umgestaltung der Bischofskonferenz zu einer eigenberechtigten Kirche im Sinne des CCEO (can. 27 CCEO). Mit einer solchen Umgestaltung wäre die Diskrepanz zwischen ekklesiologischer Funktion und rechtlicher Stellung der Bischofskonferenz überwunden und eine neue Form und Ebene der kirchlichen Mitbestimmung im Sinne der legitimen Vielfalt eingeführt. Positive Charakteristika des CCEO wie z. B. der sparsame Gebrauch des Reservationssystems oder die stärkere Gewichtung des Partikularrechts, die sich als Konsequenzen aus der verfassungsrechtlichen Stufe der eigenberechtigten Kirchen ergeben, würden so in den CIC einfließen |
---|---|
Physical Description: | S. [61] - 75 |
ISBN: | 3830671113 |
Contains: | In: Iudicare inter fideles
|