Die rechtliche Stellung der Katholischen Kirche in Italien mit Berücksichtigung der Sitauation in Südtirol
Mit dem Ende des Kirchenstaates wurde nicht nur das Vermögen des Kirchenstaates eingezogen, sondern auch jene Benefizien aufgehoben und ihre Güter beschlagnahmt, deren Inhaber nicht unmittelbar in der Seelsorge tätig waren. Mit dem beschlagnahmten Vermögen wurde ein Kultusfonds errichtet, um daraus...
Main Author: | |
---|---|
Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Duncker u. Humblot
2001
|
In: |
Tradition - Wegweisung in die Zukunft
Year: 2001, Pages: 539-571 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Italy
/ State law of churches
/ Catholic church
B Italy / State / Church B Italy / Concordate |
IxTheo Classification: | KBJ Italy KDB Roman Catholic Church RG Pastoral care SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
Monument preservation
B Institutional counseling B Lateran treaties B Private school B Kirchenfinanzierung B Kirche in Südtirol B Contract law B Italy B Tirol B Religious instruction B Staat-Kirche-Verhältnis |
Summary: | Mit dem Ende des Kirchenstaates wurde nicht nur das Vermögen des Kirchenstaates eingezogen, sondern auch jene Benefizien aufgehoben und ihre Güter beschlagnahmt, deren Inhaber nicht unmittelbar in der Seelsorge tätig waren. Mit dem beschlagnahmten Vermögen wurde ein Kultusfonds errichtet, um daraus bestimmten Priestern einen standesgemäßen Lebensunterhalt zu garantieren. Im Jahre 1897 wurde in ganz Italien der Großteil der kirchlichen Wohlfahrtseinrichtungen der direkten staatlichen Verwaltung unterstellt. 1929 wurden die Lateranverträge unterzeichnet, die die 'Römische Frage' beendeten. In dem hier abgedruckten Artikel werden die Lateranverträge mit den drei Abkommen Errichtung und Anerkennung des Vatikanstaates, Finanzabkommen und Konkordat dargestellt. Anschließend geht der Autor auf die Konkordatsrevision vom 18. Februar 1984 ein. Das wohl erfolgreichste Abkommen über die Strukturen der katholischen Kirche und deren Finanzierung wurde im November 1984 abgeschlossen. Der Autor geht ausführlich auf dieses Abkommen ein. Danach erläutert er das Abkommen über den Religionsunterricht in den Schulen, über die Seelsorge bei der Polizei, in den Gefängnissen und Krankenhäusern, über die Anerkennung der Akademischen Grade und über Kunst- und Denkmalpflege. Desweiteren geht der Autor auf die rechtliche Stellung der katholischen Kirche bezüglich der kirchlichen Privatschulen, der kirchlichen Eheschließungen und der nichtkatholischen Bekenntnisgemeinschaften in Italien ein |
---|---|
ISBN: | 3428104897 |
Contains: | In: Tradition - Wegweisung in die Zukunft
|