Die rechtliche Stellung der Katholischen Kirche in Italien mit Berücksichtigung der Situation in Südtirol

Mit dem Ende des Kirchenstaates wurde nicht nur das Vermögen des Kirchenstaates eingezogen, sondern auch jene Benefizien aufgehoben und ihre Güter beschlagnahmt, deren Inhaber nicht unmittelbar in der Seelsorge tätig waren. Mit dem beschlagnahmten Vermögen wurde ein Kultusfonds errichtet, um daraus...

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Bibliographic Details
Published in:Tradition - Wegweisung in die Zukunft
Main Author: Michaeler, Josef 1927-2007 (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Duncker u. Humblot 2001
In: Tradition - Wegweisung in die Zukunft
Standardized Subjects / Keyword chains:B Italy / State law of churches / Catholic church
B Italy / State / Church
B Italy / Concordate
IxTheo Classification:KBJ Italy
KDB Roman Catholic Church
RG Pastoral care
SA Church law; state-church law
Further subjects:B Monument preservation
B Institutional counseling
B Lateran treaties
B Private school
B Kirchenfinanzierung
B Kirche in Südtirol
B Contract law
B Italy
B Tirol
B Religious instruction
B Staat-Kirche-Verhältnis
Description
Summary:Mit dem Ende des Kirchenstaates wurde nicht nur das Vermögen des Kirchenstaates eingezogen, sondern auch jene Benefizien aufgehoben und ihre Güter beschlagnahmt, deren Inhaber nicht unmittelbar in der Seelsorge tätig waren. Mit dem beschlagnahmten Vermögen wurde ein Kultusfonds errichtet, um daraus bestimmten Priestern einen standesgemäßen Lebensunterhalt zu garantieren. Im Jahre 1897 wurde in ganz Italien der Großteil der kirchlichen Wohlfahrtseinrichtungen der direkten staatlichen Verwaltung unterstellt. 1929 wurden die Lateranverträge unterzeichnet, die die 'Römische Frage' beendeten. In dem hier abgedruckten Artikel werden die Lateranverträge mit den drei Abkommen Errichtung und Anerkennung des Vatikanstaates, Finanzabkommen und Konkordat dargestellt. Anschließend geht der Autor auf die Konkordatsrevision vom 18. Februar 1984 ein. Das wohl erfolgreichste Abkommen über die Strukturen der katholischen Kirche und deren Finanzierung wurde im November 1984 abgeschlossen. Der Autor geht ausführlich auf dieses Abkommen ein. Danach erläutert er das Abkommen über den Religionsunterricht in den Schulen, über die Seelsorge bei der Polizei, in den Gefängnissen und Krankenhäusern, über die Anerkennung der Akademischen Grade und über Kunst- und Denkmalpflege. Desweiteren geht der Autor auf die rechtliche Stellung der katholischen Kirche bezüglich der kirchlichen Privatschulen, der kirchlichen Eheschließungen und der nichtkatholischen Bekenntnisgemeinschaften in Italien ein
ISBN:3428104897
Contains:In: Tradition - Wegweisung in die Zukunft