Reyherische Buchdruckerei, Zehmen, G. E. v., & Reyher, J. A. (1728). Die Vortrefflichkeit deß echten Adels, Wollte, Als Der Hoch-Wohlgebohrne Herr, Herr Georg Ernst von Zehmen, Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. zu Sachsen-Gotha hochbestallter Ober-Hof-Marschall zum Friedenstein, und Ober-Steuer-Director des Fürstenthums Altenburg, wie auch Amts-Hauptmann zu Gotha, Erb-Lehn- und Gerichts-Herr auf Windischleuba, Nobitz und Pohlhoff, den 27. Jan. 1728. in Seinem Heyland seliglich verschied, den 30. ejusdem darauf, Standes gemäß von Gotha nach Windischleube in Sein Erb-Begräbnis gebracht, und den 22. Febr. Demselben zu Gotha die Gedächtnis-Predigt gehalten wurde, vorstellen und zugleich seine schuldige Condolenz ablegen Hoch-Fürstl. Sachsen-Gothais. Steuer-Ober-Einnahms-Collegivm. gedruckt bey Joh. Andr. Reyhern, Hof-Buchdr.
Chicago Style (17th ed.) CitationReyherische Buchdruckerei, Georg Ernst von Zehmen, and Johann Andreas Reyher. Die Vortrefflichkeit Deß Echten Adels, Wollte, Als Der Hoch-Wohlgebohrne Herr, Herr Georg Ernst Von Zehmen, Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. Zu Sachsen-Gotha Hochbestallter Ober-Hof-Marschall Zum Friedenstein, Und Ober-Steuer-Director Des Fürstenthums Altenburg, Wie Auch Amts-Hauptmann Zu Gotha, Erb-Lehn- Und Gerichts-Herr Auf Windischleuba, Nobitz Und Pohlhoff, Den 27. Jan. 1728. in Seinem Heyland Seliglich Verschied, Den 30. Ejusdem Darauf, Standes Gemäß Von Gotha Nach Windischleube in Sein Erb-Begräbnis Gebracht, Und Den 22. Febr. Demselben Zu Gotha Die Gedächtnis-Predigt Gehalten Wurde, Vorstellen Und Zugleich Seine Schuldige Condolenz Ablegen Hoch-Fürstl. Sachsen-Gothais. Steuer-Ober-Einnahms-Collegivm. Gotha: gedruckt bey Joh. Andr. Reyhern, Hof-Buchdr, 1728.
MLA (9th ed.) CitationReyherische Buchdruckerei, et al. Die Vortrefflichkeit Deß Echten Adels, Wollte, Als Der Hoch-Wohlgebohrne Herr, Herr Georg Ernst Von Zehmen, Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. Zu Sachsen-Gotha Hochbestallter Ober-Hof-Marschall Zum Friedenstein, Und Ober-Steuer-Director Des Fürstenthums Altenburg, Wie Auch Amts-Hauptmann Zu Gotha, Erb-Lehn- Und Gerichts-Herr Auf Windischleuba, Nobitz Und Pohlhoff, Den 27. Jan. 1728. in Seinem Heyland Seliglich Verschied, Den 30. Ejusdem Darauf, Standes Gemäß Von Gotha Nach Windischleube in Sein Erb-Begräbnis Gebracht, Und Den 22. Febr. Demselben Zu Gotha Die Gedächtnis-Predigt Gehalten Wurde, Vorstellen Und Zugleich Seine Schuldige Condolenz Ablegen Hoch-Fürstl. Sachsen-Gothais. Steuer-Ober-Einnahms-Collegivm. gedruckt bey Joh. Andr. Reyhern, Hof-Buchdr, 1728.