(1613). Continuatio Examinis. Das ist: Ferrnerer Gegenbericht auff der Heidelbergischen Theologen und Kirchendiener jüngsten publicirten Anhang ihres Außführlichen Berichts/ was die Reformirten Kirchen in Teutschland gleuben oder nit gleuben/ [et]c: Darinn zum Augenschein erwiesen wirdt/ daß unser vorgehendes Examen, keine falsche Zeugnüsse außgesagt habe/ wie es von obgemeltem Anhang vielfeltig beschüldigt worden: .. (Erstlich gedruckt zu Tübingen. Anno 1613.).
Chicago Style (17th ed.) CitationContinuatio Examinis. Das Ist: Ferrnerer Gegenbericht Auff Der Heidelbergischen Theologen Und Kirchendiener Jüngsten Publicirten Anhang Ihres Außführlichen Berichts/ Was Die Reformirten Kirchen in Teutschland Gleuben Oder Nit Gleuben/ [et]c: Darinn Zum Augenschein Erwiesen Wirdt/ Daß Unser Vorgehendes Examen, Keine Falsche Zeugnüsse Außgesagt Habe/ Wie Es Von Obgemeltem Anhang Vielfeltig Beschüldigt Worden: .. Erstlich gedruckt zu Tübingen. Anno 1613. [S.l.], 1613.
MLA (9th ed.) CitationContinuatio Examinis. Das Ist: Ferrnerer Gegenbericht Auff Der Heidelbergischen Theologen Und Kirchendiener Jüngsten Publicirten Anhang Ihres Außführlichen Berichts/ Was Die Reformirten Kirchen in Teutschland Gleuben Oder Nit Gleuben/ [et]c: Darinn Zum Augenschein Erwiesen Wirdt/ Daß Unser Vorgehendes Examen, Keine Falsche Zeugnüsse Außgesagt Habe/ Wie Es Von Obgemeltem Anhang Vielfeltig Beschüldigt Worden: .. Erstlich gedruckt zu Tübingen. Anno 1613. 1613.