Pömer, G. C., & Pfintzing, J. S. (1729). Die unverschmerzliche Trennung unschätzbarer Freundschafft, bey der beweinens-würdigen Grufft eines frommen und gerechten Regenten, des weyland Hoch-Edelgebohrnen und Hochweisen Herrn, Herrn Joh. Sigmund Pfinzings, von und zu Henfenfeld, Des Aeltern Geheimen Raths ... Seines im Leben Hochwerthesten Herrn Schwagers, Als derselbe ,,, den 10. Martii dieses 1729sten Jahrs ... eingeschlaffen ... den 17. Martii ... auf dem Kirch-Hof zu St. Johannis, Standmässig beygesetzet wurde sollte und wollte zu des Wolseel. Herrn letzt-schuldigen Ehren, und der Hochbetrübten Frau Wittib, auch gesammter Hoch-Adelichen Famille einiger Aufrichtung im ergebensten Mitleiden öffentlich beklagen. [Verlag nicht ermittelbar].
Citação norma ChicagoPömer, Georg Christoph, and Johann Sigmund Pfintzing. Die Unverschmerzliche Trennung Unschätzbarer Freundschafft, Bey Der Beweinens-würdigen Grufft Eines Frommen Und Gerechten Regenten, Des Weyland Hoch-Edelgebohrnen Und Hochweisen Herrn, Herrn Joh. Sigmund Pfinzings, Von Und Zu Henfenfeld, Des Aeltern Geheimen Raths ... Seines Im Leben Hochwerthesten Herrn Schwagers, Als Derselbe ,,, Den 10. Martii Dieses 1729sten Jahrs ... Eingeschlaffen ... Den 17. Martii ... Auf Dem Kirch-Hof Zu St. Johannis, Standmässig Beygesetzet Wurde Sollte Und Wollte Zu Des Wolseel. Herrn Letzt-schuldigen Ehren, Und Der Hochbetrübten Frau Wittib, Auch Gesammter Hoch-Adelichen Famille Einiger Aufrichtung Im Ergebensten Mitleiden öffentlich Beklagen. [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1729.
Citação norma MLAPömer, Georg Christoph, and Johann Sigmund Pfintzing. Die Unverschmerzliche Trennung Unschätzbarer Freundschafft, Bey Der Beweinens-würdigen Grufft Eines Frommen Und Gerechten Regenten, Des Weyland Hoch-Edelgebohrnen Und Hochweisen Herrn, Herrn Joh. Sigmund Pfinzings, Von Und Zu Henfenfeld, Des Aeltern Geheimen Raths ... Seines Im Leben Hochwerthesten Herrn Schwagers, Als Derselbe ,,, Den 10. Martii Dieses 1729sten Jahrs ... Eingeschlaffen ... Den 17. Martii ... Auf Dem Kirch-Hof Zu St. Johannis, Standmässig Beygesetzet Wurde Sollte Und Wollte Zu Des Wolseel. Herrn Letzt-schuldigen Ehren, Und Der Hochbetrübten Frau Wittib, Auch Gesammter Hoch-Adelichen Famille Einiger Aufrichtung Im Ergebensten Mitleiden öffentlich Beklagen. [Verlag nicht ermittelbar], 1729.