Trias menschenrechtlicher Verpflichtungen: Achten - Schützen - Gewährleisten: exemplifiziert anhand des Rechts auf Religionsfreiheit

Angewandt auf das kompexe Recht auf Religionsfreiheit werden mit der Trias menschenrechtlicher Verpflichtungen (Achten, Schützen, Gewährleisten) insbesondere folgende korrelierende Verantwortlichkeiten erfasst: Dieses Recht ist in erster Linie ein individuelles Freiheitsrecht; das Recht jedes Mensch...

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Bibliographic Details
Main Author: Witschen, Dieter 1952-2017 (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Herder 2009
In: Theologie und Philosophie
Year: 2009, Volume: 84, Issue: 2, Pages: 237-249
Standardized Subjects / Keyword chains:B Religious freedom / Human rights
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Menschenrechte
B Religious freedom
B Law
B State
B Human Rights
B Religious Freedom
Parallel Edition:Electronic
Description
Summary:Angewandt auf das kompexe Recht auf Religionsfreiheit werden mit der Trias menschenrechtlicher Verpflichtungen (Achten, Schützen, Gewährleisten) insbesondere folgende korrelierende Verantwortlichkeiten erfasst: Dieses Recht ist in erster Linie ein individuelles Freiheitsrecht; das Recht jedes Menschen auf existenzielle und religiöse Freiheit zu achten ist der Staat verpflichtet. Das Achten umfasst in rebus religionis ein Respektieren des forum internum wie des forum externum und zudem eine Anerkennung der Selbstveratnwortung religiöser Gemeinschaften. Da dieses Recht ebenfalls von Dritten oder Gruppierungen missachtet wird, obliegt sein Schutz dem Staat, was ein Einschreiten notwendig macht. Um dieses Recht umfassend zu gewährleisten, bedarf es gerade bei den res mixtae einer Kooperation von Staat und Religionsgemeinschaft, wobei es die Aufgabe des Staates ist, durch das Bereitstellen einer Infrastruktur die Ermöglichungsdedingungen für religiös motivierte Aktivitäten zu schaffen. Die drei Verpflichtungen des Achtens, des Schützens und des Gewährleistens stehen nicht isoliert nebeneinander, sondern untereinander in einem Verhältnis der Koplementarität
ISSN:0040-5655
Contains:In: Theologie und Philosophie