Konfessioneller Religionsunterricht in einer gewandelten sozialen Wirklichkeit?: zur Verfassungskonformität des Hamburger Religionsunterrichts "für alle"

Christoph Link stellt zunächst das Problem, dass in Hamburger Schulen nur evangelische Religion unterrichtet wird, dar. Angesichts der religionssoziologischen Struktur in Hamburg soll ein 'Religionsunterricht für alle' eingeführt werden, der zum eigenen Bekenntnis ermutigen soll. Durch den...

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发表在:Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
主要作者: Link, Christoph 1933- (Author)
格式: Print 文件
语言:German
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出版: Mohr Siebeck 2001
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 2001, 卷: 46, 发布: 3, Pages: 257-285
Standardized Subjects / Keyword chains:B Hamburg / 宗教课程 / 宗教间关系 / 国家教会法
B 德国 / 国家 / 教会
IxTheo Classification:AX Inter-religious relations
CC Christianity and Non-Christian religion; Inter-religious relations
KBB German language area
RF Christian education; catechetics
SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Further subjects:B 学校
B Hamburg
B 德国
B 宗教课程
实物特征
总结:Christoph Link stellt zunächst das Problem, dass in Hamburger Schulen nur evangelische Religion unterrichtet wird, dar. Angesichts der religionssoziologischen Struktur in Hamburg soll ein 'Religionsunterricht für alle' eingeführt werden, der zum eigenen Bekenntnis ermutigen soll. Durch den Dialog mit anderen Religionen soll der eigene Standpunkt besser erkannt werden. Der Autor schildert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Empfehlungen des Gesprächskreises Interreligiöser Religionsunterricht in Hamburg. Anschließend legt er die verfassungsrechtliche Ausgangslage dar und beantwortet dabei die verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen nach Ausmaß und Grenzen landesrechtlicher Gestaltungsfreiheit im Hinblick auf die bundesverfassungsrechtliche Religionsunterrichtgarantie des Artikels 7 Absatz 3 GG. Der Autor untersucht den Verfassungsbegriff des Religionsunterrichts in einer veränderten Lebenswirklichkeit. Dabei stellt er dar, wie der Religionsunterricht für alle aussehen müsste. Weiterhin stellt er die Anforderungen an die Organisationsstruktur religionsunterrichtsberechtigter Religionsgemeinschaften dar. Nach einer kritischen Würdigung des Modells kommt der Autor zu dem Schluss, dass der 'Religionsunterricht für alle in evangelischer Verantwortung' nach dem Hamburger Modell mit dem Verfassungsbegriff des Religionsunterrichts in Artikel 7 Absatz 3 GG -noch- vereinbar ist
ISSN:0044-2690
Contains:In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht