Konfessioneller Religionsunterricht in einer gewandelten sozialen Wirklichkeit?: zur Verfassungskonformität des Hamburger Religionsunterrichts "für alle"

Christoph Link stellt zunächst das Problem, dass in Hamburger Schulen nur evangelische Religion unterrichtet wird, dar. Angesichts der religionssoziologischen Struktur in Hamburg soll ein 'Religionsunterricht für alle' eingeführt werden, der zum eigenen Bekenntnis ermutigen soll. Durch den...

ver descrição completa

Na minha lista:  
Detalhes bibliográficos
Publicado no:Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Autor principal: Link, Christoph 1933- (Author)
Tipo de documento: Print Artigo
Idioma:Alemão
Verificar disponibilidade: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Carregar...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Publicado em: Mohr Siebeck 2001
Em: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Ano: 2001, Volume: 46, Número: 3, Páginas: 257-285
(Cadeias de) Palavra- chave padrão:B Hamburg / Religious instruction / Interfaith dialogue / State law of churches
B Germany / State / Church
Classificações IxTheo:AX Relações inter-religiosas
CC Cristianismo ; Religião não cristã ; Relações inter-religiosas
KBB Região germanófona
RF Catequética
SA Direito eclesiástico
SB Direito canônico
Outras palavras-chave:B School
B Hamburg
B Religious instruction
B Germany
Descrição
Resumo:Christoph Link stellt zunächst das Problem, dass in Hamburger Schulen nur evangelische Religion unterrichtet wird, dar. Angesichts der religionssoziologischen Struktur in Hamburg soll ein 'Religionsunterricht für alle' eingeführt werden, der zum eigenen Bekenntnis ermutigen soll. Durch den Dialog mit anderen Religionen soll der eigene Standpunkt besser erkannt werden. Der Autor schildert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Empfehlungen des Gesprächskreises Interreligiöser Religionsunterricht in Hamburg. Anschließend legt er die verfassungsrechtliche Ausgangslage dar und beantwortet dabei die verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen nach Ausmaß und Grenzen landesrechtlicher Gestaltungsfreiheit im Hinblick auf die bundesverfassungsrechtliche Religionsunterrichtgarantie des Artikels 7 Absatz 3 GG. Der Autor untersucht den Verfassungsbegriff des Religionsunterrichts in einer veränderten Lebenswirklichkeit. Dabei stellt er dar, wie der Religionsunterricht für alle aussehen müsste. Weiterhin stellt er die Anforderungen an die Organisationsstruktur religionsunterrichtsberechtigter Religionsgemeinschaften dar. Nach einer kritischen Würdigung des Modells kommt der Autor zu dem Schluss, dass der 'Religionsunterricht für alle in evangelischer Verantwortung' nach dem Hamburger Modell mit dem Verfassungsbegriff des Religionsunterrichts in Artikel 7 Absatz 3 GG -noch- vereinbar ist
ISSN:0044-2690
Obras secundárias:In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht