RT Book T1 Arbeitswelt Kirche: Mitbestimmung und Arbeitsbeziehungen kirchlicher Beschäftigter in der Weimarer Republik T2 Erfahrung und Theologie JF Erfahrung und Theologie A1 Schatz, Susanne 1963- LA German PP Frankfurt am Main Berlin Bern Wien u.a. PB Lang YR 1999 UL https://ixtheo.de/Record/252503198 AB In der schon seit den 1970er Jahren andauernden Kontroverse um Tarifverträge in der Kirche wird ein Argument stereotyp wiederholt: Kirche ist eine Dienstgemeinschaft; gewerkschaftliche Interessenvertretung, Tarifverträge und Betriebsräte kann es nicht geben und hat es nie gegeben. Das ist ein Irrtum. In der Weimarer Zeit gelten Betriebsverfassung und Tarifrecht unwidersprochen auch für kirchliche Beschäftigte. Und diese entwickeln eine große Bandbreite an Formen und Inhalten der Interessenvertretung: vom berufsständischen Verband bis zur sozialistischen Gewerkschaft, vom Aufbau genossenschaftlicher Selbsthilfe bis zur offensiven Lohnforderung an den Arbeitgeber, von der defensiv vorgebrachten Anfrage bis zur Tarifverhandlung, der Demonstration und dem Streik - und all dies in dem Selbstbewusstsein, speziell kirchliche Beschäftigte zu sein CN a SN 3-631-33404-4 K1 Industrial relations : Germany K1 Collective Bargaining : Germany K1 Protestant Churches : Germany K1 Church employees : Legal status, laws, etc : Germany K1 Labor laws and legislation : Germany K1 Kirchliches Arbeitsrecht K1 Kirchliches Dienstrecht K1 Recht K1 Geschichte K1 Kirchengeschichte K1 Kirchenrecht K1 Evangelische Kirche K1 Mitbestimmung K1 Hochschulschrift