Laurin, F. X. (1879). Können Ehewerber, denen der zuständige Seelsorger die Trauung deßwegen verweigert, weil sie sich bei ihm nicht über hinreichende Kenntniß der Religion auszuweisen vermögen, die Ehe vor der weltlichen Behörde schließen. Theologisch-praktische Quartalschrift, 32(4), 584-598. doi:10.82519/thpq.v32i4.30330
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Laurin, Franz Xaver. "Können Ehewerber, Denen Der Zuständige Seelsorger Die Trauung Deßwegen Verweigert, Weil Sie Sich Bei Ihm Nicht über Hinreichende Kenntniß Der Religion Auszuweisen Vermögen, Die Ehe Vor Der Weltlichen Behörde Schließen." Theologisch-praktische Quartalschrift 32, no. 4 (1879): 584-598, https://doi.org/10.82519/thpq.v32i4.30330.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Laurin, Franz Xaver. "Können Ehewerber, Denen Der Zuständige Seelsorger Die Trauung Deßwegen Verweigert, Weil Sie Sich Bei Ihm Nicht über Hinreichende Kenntniß Der Religion Auszuweisen Vermögen, Die Ehe Vor Der Weltlichen Behörde Schließen." Theologisch-praktische Quartalschrift, vol. 32, no. 4, 1879, pp. 584-598, https://doi.org/10.82519/thpq.v32i4.30330.