APA-Zitierstil (7. Ausg.)

Nordrhein-Westfalen. VerfasserIn. (2024). Der Muezzinruf ist keine rechtlich erhebliche Belästigung. Urteil vom 23.9.2020. Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946, 76, 182-207.

Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)

Nordrhein-Westfalen. VerfasserIn. "Der Muezzinruf Ist Keine Rechtlich Erhebliche Belästigung. Urteil Vom 23.9.2020." Entscheidungen in Kirchensachen Seit 1946 76 (2024): 182-207.

MLA-Zitierstil (9. Ausg.)

Nordrhein-Westfalen. VerfasserIn. "Der Muezzinruf Ist Keine Rechtlich Erhebliche Belästigung. Urteil Vom 23.9.2020." Entscheidungen in Kirchensachen Seit 1946, vol. 76, 2024, pp. 182-207.

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