Evangelium und Gesellschaftsordnung: zu Stellung und Verantwortung der Kirchen in der südkoreanischen Gesellschaft

Die Kirche wurde von dem Evangelium der Freiheit durch die Erfüllung der Verheißung geschaffen, das der Heilige Geist seine Adressaten in die in der Person Jesu Christi leibhaft erschienene und gelebte Wahrheit führen wird, und zwar in die Wahrheit über das Sein im Werden von Welt und Mensch, über i...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Lee, Young-Tae (Verfasst von)
Körperschaft: Eberhard Karls Universität Tübingen. Grad-verleihende Institution (Akademischen Grad verleihende Institution)
Medienart: Elektronisch Buch
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Tübingen 2019
In:Jahr: 2019
weitere Schlagwörter:B Freiheit
B Kirche
B Hochschulschrift
B Politik
B Soziologie
B Evangelium
B Korea
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Parallele Ausgabe:Nicht-Elektronisch

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520 |a Die Kirche wurde von dem Evangelium der Freiheit durch die Erfüllung der Verheißung geschaffen, das der Heilige Geist seine Adressaten in die in der Person Jesu Christi leibhaft erschienene und gelebte Wahrheit führen wird, und zwar in die Wahrheit über das Sein im Werden von Welt und Mensch, über ihre dynamische Struktur, über ihren Ursprung im Wollen und Wirken des Schöpfers und über ihre ursprüngliche Bestimmung. Als Raum, in dem die Wahrheit des Evangeliums bezeugt wird und in ihrer lebensbestimmenden und -befreienden Wirksamkeit zu erfahren ist, hat die Kirche einen sichtbaren Ort in der Geschichte, der von jedermann identifiziert und aufgesucht werden kann. Sie existiert also als ein dauerhaftes soziales Gebilde, das durch seine sichtbare Gestalt von anderen sozialen Gebilden unverwechselbar unterschieden ist und für jedermanns teilnehmende Erfahrung zugänglich ist. Weil dem Gottesdienst als dem Identitätszentrum des christlichen Gesamtlebensgroße eine zentrale Bedeutung im christlichen Leben zukommt, funktioniert die kirchliche Organisation für das christliche Leben als „das Zentrum seiner Identität und der gesellschaftsgestaltenden Kraft“, damit die Kirche die Bildung ihrer Mitglieder insoweit unterstützen kann, als diese aus ihrer christlichen Lebensgewissheit heraus in allen Leistungsbereichen so handeln können, dass sie dadurch einen Beitrag zur Wohlordnung der Gesellschaft leisten. Eine solche erfahrbare Kirche des Protestantismus wurde 19. Jahrhundert in Korea geschaffen und erlebte in relativ kurzer Zeit ein erstaunliches Wachstum der Mitgliederzahl. Daher wurde ihre Wirkungskraft für die südkoreanische Gesellschaft auch größer. Aber sie benutzt diese Chance nicht gut. Vielmehr wird sie gezwungen, aus dem Prozess gesellschaftlicher Gestaltung auszusteigen, weil sie unter dem Vertrauensschwund bei der südkoreanischen Bevölkerung leidet. Die Ursache dieser Missstände liegt hauptsächlich in der Unfähigkeit der Theologie. Die protestantische Kirche Südkoreas konnte daher keine leistungsfähige politische Theologie entwickeln, an der sie sich über die dynamischen Strukturen und Tendenzen der sozialgeschichtlichen Gegenwartslage Südkoreas angemessen orientieren kann und die ihr hilft, ihre in dieser Lage eingeschlossenen Aufgaben und Wirkungsmöglichkeiten zu erfassen. Eine christliche Gesellschaftslehre und Zwei-Reiche-Lehre wie Herms sie ausgearbeitet hat, kann einen Anhaltspunkt dafür geben, dass die protestantische Kirche Südkoreas dieser theologischen Mangel überwindet. Die Christliche Gesellschaftslehre bezieht hier das in der biblisch-christlichen Tradition entfaltete christliche Wirklichkeitsverständnis kategorial auf die Gegebenheiten der sozialen Ordnung. Für die Bildung eines theologischen Begriffs von sozialer Ordnung sind dabei die folgenden Aspekte vorausgesetzt: (a) der Charakter jeder sozialer Ordnung als Interaktionsordnung, (b) die Existenzverfassung der Individuen als handelnde bzw. interagierende personale Individuen und (c) die den personalen Individuen vorgegebene Existenz der sozialen Ordnung, die zur Gestaltung durch Handeln bestimmt ist, und zwar so, dass die einzelnen Personen in dem Prozess der Gestaltung ihre eigene Bestimmung entweder erreichen oder verfehlen. Ein Handeln ist eine Verhaltenswahl der personalen Individuen, die durch die Gewissheiten gesteuert wird und selbst regelgemäß werden kann, so dass man auf bestimmte Typen von Entscheidungssituationen regelmäßig mit der Wahl eines bestimmten Typs von Verhalten reagiert. Diese Regelgemäßheit des Handelns ist das Resultat eines Bildungsprozesses. Da individuelle Personen auf Grund ihrer Leibhaftigkeit nur in einer gemeinsamen Welt existieren, die sie mit anderen teilen, ist das Handeln Interaktionen, die (wie das Handeln) auch ihrerseits bestimmten Regeln folgen. Aus diesen regelbefolgenden Interaktionen entstehen Interaktionsordnungen, die interaktionelle Leistungen erbringen, die mit dem bloßen Koexistieren den leibhaften Personen in der Welt gestellte Aufgaben bedienen. In diesem Zusammenhang können Interaktionsordnungen auch mit dem soziologischen Begriff des „sozialen Systems“ bezeichnet werden. Die umfassende Form des sozialen Systems ist jeweils die Gesellschaft. Die soziale Systemen kann man nach den aufgabenspezifischen Leistungsbereichen in 4 funktionsspezifischen System unterscheiden: das Politiksystem, durch das allen Mitgliedern einer Gemeinschaft innerer und äußerer Friede gewährt wird, das Wirtschaftssystem, das das materielle Überleben der Menschen sicherstellt, das Wissenschaftssystem, das die Wahl und das Gehen von effizienten Wegen zu gewählten Zielen erlaubt, und das Religionssystem, in dem von Werten und Sinnorientierungen kommuniziert wird, die die Ziele menschlichen Handelns zu beurteilen erlauben. Daneben ließen sich die Systeme auch in Systemtypen mit integraler und spezialisierter Leistung unterscheiden: eine elementare integrale Interaktionsordnung und eine auf spezielle Leistung in einem Kulturgebiet bzw. Leistungsgebiet beschränkten Interaktionsordnungen. Zu den letztgenannten Systemtypen gehören Organisation, zu den erstgenannten hingegen die Familie. Die Kirche ist auch eine Organisation, die als ein Subsystem der Religion ihre Grundleistung zu erbringen, also die Bereitstellung der weltanschaulich-ethisch orientierenden Gewissheiten über die Bestimmung und Verfassung des Menschen in der Welt, wodurch die Ziele des Handelns bestimmt werden. Sie wirkt also für das Zusammenleben des Menschen mit anderen Funktionsbereichen zusammen, indem sie durch ihre Bildungskraft zur Wohlordnung der Gesellschaft beiträgt. Dabei bietet uns, die wie in der in einer weltanschaulich-ethisch pluralistischen Gesellschaft leben, die Zwei-Reiche-Lehre eine theologische Reflexion auf das Fundament und das Ziel der Politik von Christen und Kirche an, deren Ergebnis ein Orientierungsinstrument für ihre politische Urteilsbildung ist. Bei dieser Lehre geht es um das Verhältnis zwischen den Regierweisen Gottes, und zwar dem Schöpfungshandeln, das sich auf das Ganze der erfahrbaren Wirklichkeit richtet, und dem Gnadenhandeln, als rettende Zuwendung zu den Geschöpfen in ihrer Besonderheit. Sie besagt, dass das erwählende Handeln des Schöpfers das von ihm ergriffene Einzelne in einer unverwechselbaren Weise zu etwas Besonderem gegenüber allen anderen Einzelnen macht. Dabei richtet es sich nicht nur auf einzelne Geschöpfe unter Ausschluss aller anderen, sondern bezieht auch alle einzelnen Geschöpfe aufeinander. Und als theologische Steuertheorie christlicher Politik eröffnet die Zwei-Reiche-Lehre einen theologisch begründeten Zugang der Religion und der Theologie zum Bereich der Politik in Form einer christlichen Politik, die für eine pluralistische Ordnung eintritt, indem sie in der Darstellung des menschlichen Lebens als Leben vor Gott einen Aussagezusammenhang über das menschliche Interagieren und seine gottgewollte Ordnung unter dem Einfluss der Gnade Gottes impliziert, also über die Wohlordnung der Gesellschaft insgesamt. Sie fordert die Christen, die aus der Konsequenz der erwählenden Gnade Gottes auf alles andere bezogen und hingeordnet sind, zum Eintreten für diese Wohlordnung auf. Die allgemeinen Kriterien der Wohlordnung der Gesellschaft ergeben sich aus dem Prinzip der Unterscheidung und Zuordnung zweier Reiche und aus dem Prinzip der Unterscheidung und Zuordnung von invarianten Grundleistungen. Die allgemeinen Kriterien von Wohlordnung der Gesellschaft sind also: (1) Wohlordnung als verwirklichter Pluralismus, (2) Wohlordnung der Gesellschaft als diejenige institutionelle Ordnung der Gesellschaft, welche bestmögliche Chancen für alle zur Erkenntnis und Verfolgung ihrer Bestimmung gewährt, (3) Wohlordnung als Vermeidung von Dominanzverhältnissen zwischen den Funktionsbereichen und (4) Wohlordnung als Demokratie, nämlich als partizipationsfreundliches Gefüge der Gesellschaft. Die Kirche kann die Wohlordnung der Gesellschaft beitragen durch die Verkündigung des Evangeliums der Freiheit, durch die Auslegung der gegenwärtigen Lage im Lichte des Evangeliums und durch Feiern des Evangeliums. In dieser Arbeit habe ich schon mithilfe dieser Kriterien die Situation der protestantischen Kirche in der südkoreanischen Gesellschaft dargestellt. Nun will ich auf der Basis der Ergebnisse dieser Diagnose Vorschläge für die protestantische Kirche formulieren. 
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