RT Article T1 Abgabe von Speisen und Getränken in einer in einem Krankenhaus betriebenen Cafeteria JF Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen VO 5 IS 2 SP 59 OP 60 A1 Kronawitter, Martin LA German YR 2017 UL https://ixtheo.de/Record/1909500429 AB Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg musste in jüngster Vergangenheit darüber entscheiden, ob der Betreiber einer Cafeteria im Krankenhaus mit seinen Umsätzen aus der Abgabe von Speisen dem ermäßigten oder dem Regelsteuersatz unterliegt. In einem Urteil vom 13.10.2016 (7 K 7248/14) kamen die Cottbuser Richter zu dem Ergebnis, dass dem Betreiber die in der Nähe seiner Verkaufstheke im Eigentum des Krankenhauses aufgestellten Stühle und Tische zuzurechnen sind. Infolgedessen überwiegen die Dienstleistungselemente, sodass die Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle mit dem allgemeinen Umsatzsteuersatz zu berechnen ist.