RT Article T1 Verbindliche Einigungsstellen in evangelischer Kirche und Diakonie – Neufassung des § 36a MVG-EKD ab 01.01.2020 JF Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen VO 7 IS 6 SP 177 OP 179 A1 Scheer, Michael LA German YR 2019 UL https://ixtheo.de/Record/1908952296 AB Zum Jahresbeginn 2020 tritt die Neufassung des § 36a MVG-EKD in Kraft, wonach Einigungsstellen auf Antrag einzurichten sind und verbindlich über Regelungsstreitigkeiten in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten zwischen Dienststellenleitung und Mitarbeitervertretung entscheiden. Der folgende Beitrag bietet einen ersten Überblick zu diesem Thema.